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Rechtsprechung
   RG, 20.04.1937 - 1 D 864/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,394
RG, 20.04.1937 - 1 D 864/36 (https://dejure.org/1937,394)
RG, Entscheidung vom 20.04.1937 - 1 D 864/36 (https://dejure.org/1937,394)
RG, Entscheidung vom 20. April 1937 - 1 D 864/36 (https://dejure.org/1937,394)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 227
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Sie könnte daran scheitern, daß nach der Rechtsprechung ein strafbares Beiseiteschaffen dann nicht vorliegt, wenn sich die Vermögensverfügung im Rahmen einer ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung hält (RGSt 62, 277; 68, 88; BGH NJW 1952, 898;… BGH bei Herlan GA 1953, 74), und daß das Tilgen fälliger Verbindlichkeiten allgemein als Ausfluß ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung angesehen wird (RGSt 71, 227;… BGH bei Herlan GA 1953, 74).
  • BGH, 07.05.1991 - VI ZR 259/90

    Schadensersatz wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Possessorischer …

    Wie das Berufungsgericht zutreffend erkennt, bleibt für ein "Veräußern" i.S. von § 288 StGB kein Raum, soweit der Firma I.F. gegen die Beklagte am 29. August 1985 ein fälliger Anspruch auf Herausgabe der PA-Anlage (sog. "kongruente Deckung") zustand (vgl. RGSt 71, 227, 231; BayObLGSt 1952, 224, 225;… Eser, aaO, § 288 Rdn. 16;… Schäfer, aaO, § 288 Rdn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1953 - 1 StR 638/52

    Rechtsmittel

    Demgemäss liegt eine nach § 288 strafbare Vermögensveräusserung nach der äusseren Tatseite darin, dass Überhaupt kein oder kein entsprechender pfändbarer Gegenwert für den veräusserten Gegenstand in das Schuldnervermögen gelangt, so dass sich die Befriedigungsmöglichkeit der Gläubiger dadurch verringert (RGSt 61, 107 f; 62, 277, 278 f; 66, 130 f; 71, 227, 230).
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 180/64

    Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt - Freispruch vom Vorwurf einer …

    Es ist nicht der Sinn der Strafvorschrift des § 288 StGB, den Vollstreckungsschuldner an der normalen Abwicklung seiner Geschäfte zu hindern (vergl. RGSt 66, 130, 132; 71, 227, 230; BGH NJW 1953, 1152 Nr. 15).
  • BGH, 26.04.1960 - 1 StR 93/60

    Rechtsmittel

    Das galt sicher für die frühere Fassung des nach § 807 ZPO zu leistenden Offenbarungseides ("daß er nach bestem Wissen sein Vermögen so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei") (vgl. RGSt 45, 429, 432; 71, 227, 228).
  • BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55

    Rechtsmittel

    Das hat die Rechtsprechung für ähnliche Fälle mehrfach ausgesprochen, insbesondere bei Anwartschaftsrechten, bedingten Ansprüche auf Rückübertragung veräußerter Vermögensgegenstände und bei zu erwartenden Provisionsforderungen eines Angestellten aus künftigen Geschäften (RG JW 1934, 26, 92; RGSt 71, 227; 71, 300; BGH NJW 1952, 1023).
  • BGH, 04.12.1951 - 2 StR 482/51

    Rechtsmittel

    Voraussetzung ist allerdings immer, dass diese Vermögensverschiebungen den Rahmen einer ordnungsgemässen Wirtschaftsführung verlassen, wahrend das einfache Bewirken einer geschuldeten Leistung straflos ist (RGSt 71, 227).
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