Rechtsprechung
| RG, 17.11.1936 - 1 D 826/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 23
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71
Bestellungen gegen Rechnung - §§ 263, 25 Abs. 2 StGB, gemeinsamer Tatplan
Das bloße Einverständnis der bei der Tat Anwesenden mit der betrügerischen Handlung der Käuferin würde nicht ausreichen (RGSt 71, 23, 25). - BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55
Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall; § 211 StGB, Verdeckungsabsicht …
hätte (vgl RGSt 54, 177, 179; 59, 412; RG JW 1934, 692; RG HRR 1936 Nr. 1204); denn Mittäterschaft ist schon immer dann zu bejahen, wenn der Beteiligte, der die Tat als eigene will, in irgendeiner Weise an der Ausführung, wenn auch nur geistig, mitgewirkt hat (vgl RGSt 71, 23). - BGH, 17.03.1977 - 1 StR 39/77
Voraussetzungen der Mittäterschaft - Rechtliche Bedeutung eines eine …
Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken und auf psychologischem Wege geleistet werden kann (BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH, Urteile vom 18. September 1973 - 1 StR 303/73 - 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - 28. Oktober 1975 - 1 StR 386/75 - 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76 - RGSt 26, 345, 346; 54, 152, 153; 71, 23, 24/25).
- BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
Franz Rademacher
Eine solche Annahme ist rechtlich an sich möglich; sind mehrere Personen an einer Anstiftungshandlung beteiligt, so kann unter ihnen im Hinblick auf die Anstiftung ein der Mittäterschaft entsprechendes Verhältnis bestehen, ihr Verhältnis kann aber auch dem des Täters zum Gehilfen vergleichbar sein (RGSt 71, 23). - BGH, 10.02.1953 - 2 StR 289/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.06.1955 - 4 StR 186/55
Rechtsmittel
Das Gericht ist nicht verpflichtet, die berufliche Schweigepflicht von Amts wegen zu beachten und die Zeugen über das Zeugnisverweigerungsrecht des § 53 StPO zu belehren (RGSt 71, 23). - BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Rechtsmittel
Der Beitrag des Mittäters kann vielmehr auch in einer Handlung bestehen, die sich äusserlich als eine blosse Vorbereitungshandlung darstellt, Bereits die Beteiligung an der Planung der Tat ist daher ein genügender Tatbeitrag des Mittäters (RGSt 71, 23 [24]; BGH 2 StR 283-284/53 vom 26. März 1954). - BGH, 28.10.1952 - 2 StR 45/52
Erschiessung eines ukrainischen Arbeiters wegen Plünderung sowie eines …
Mittäterschaft ist dann gegeben, wenn die Beteiligten den ganzen Erfolg einer Straftat auf Grund eines gemeinschaftlichen Entschlusses und mit vereinten Kräften als eigenen verursachen wollen (RGSt 66, 236, 239; 71, 23). - BGH, 26.04.1951 - 4 StR 96/51
Rechtsmittel
Als solcher genügt aber jede, auch eine nur geistige Mitwirkung, z.B. die blosse Anwesenheit bei der Tat, wenn dadurch der Täterwille bewusst gestärkt wird (RG HRR 1936, 1382, RGSt 66, 236, 240; 71, 23). - BGH, 27.08.1953 - 3 StR 294/53
Rechtsmittel
Es ist nicht notwendig, dass der Täter die Tatbestandshandlung selber ausführt oder an deren Ausführung teilnimmt (RGSt 71, 23). - BGH, 15.02.1961 - 2 StR 611/60
Voraussetzungen der strafgerichtlichen Verurteilung wegen Rückfalldiebstahls - …
- BGH, 07.01.1959 - 2 StR 510/58
Rechtsmittel
- BGH, 26.03.1954 - 2 StR 283/53
Rechtsmittel
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