Rechtsprechung
| RG, 30.07.1937 - 1 D 710/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 300
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90
Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete …
Deshalb haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß die Erklärung nach § 807 ZPO sich namentlich nicht auf ein Handelsgeschäft ohne pfändbare Vermögensgegenstände bezieht (RGSt 42, 424; 68, 130; 71, 300; BGHSt 8, 399; BGH NJW 1968, 2251;… BGH GA 1966, 177; BGH bei Holtz MDR 1980, 813 f. [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH wistra 1989, 303; BGH Urteil vom 4. April 1957 - 4 StR 568/56 - undUrteil vom 13. September 1967 - 2 StR 431/67 -).Auch unterfallen künfige Forderungen der Offenbarungspflicht nach § 807 ZPO, so "noch nicht verdiente Provisionen für die in Zukunft abzuschließenden Warenverkäufe" eines Provisionsvertreters (BGH Urteil vom 8. Mai 1958 - 4 StR 52/58 -) und der Lohnanspruch aus einem bedingten, noch nicht angetretenen Arbeitsverhältnis (BGH Urteil vom 14. Januar 1958 - 1 StR 542/57 - NJW 1958, 527 Leitsatz; vgl. auch RGSt 71, 300, 301, 303).
- BGH, 06.11.1958 - 4 StR 383/58
Rechtsmittel
Zu diesem Zweck hat der Schuldner alle Gegenstände anzugeben, die zu der Zeit, zu der er den Offenbarungseid leistet, zu seinem Vermögen gehören und an sich geeignet sein könnten, dem Gläubiger als Mittel zur Befriedigung zu dienen (RGSt 71, 300; vgl. auch BGHSt 8, 399, 400) [BGH 15.12.1955 - 4 StR 447/55].Da künftige Forderungen nur im Rahmen der von der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (RGZ 138, 282; RGSt 71, 300 ff) pfändbar sind und nur insoweit der Offenbarungspflicht unterliegen, hätte es der Darlegung bedurft, daß diese - näher zu bezeichnenden - künftigen Forderungen jenen Voraussetzungen auch entsprechen.
Im einzelnen wird hierzu auf die Ausführungen RGSt 71, 300 ff verwiesen.
- BGH, 06.03.1956 - 2 StR 470/55
Unrichtige Angaben in einem Vermögensverzeichnis - Erstreckung der …
Im Offenbarungseidverfahren muß der Schuldner auch unpfändbare Gegenstände angeben (im Anschluß an RGSt 71, 300).Das war ständige Rechtsprechung schon nach der alten Fassung des § 807 ZPO (vgl RGSt 7, 75; 42, 425; 71, 300).
- BGH, 26.04.1960 - 1 StR 161/60
Rechtsmittel
Das ist unrichtig (s. RGSt 71, 300; BGH LM Nr. 13 zu § 807 ZPO).Soweit er als Provisionsvertreter tätig war und weiter tätig werden wollte, mußte er allerdings Angaben machen (RGSt 71, 300).
- BGH, 15.12.1955 - 4 StR 447/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.07.1968 - 3 StR 187/68
Umfang der Offenbarungspflicht des Vollstreckungsschuldners - Verstoß gegen die …
Verfehlt ist deshalb der Hinweis der Strafkammer auf BGH LM § 807 ZPO Nr. 13 (= NJW 1958, 427) und RGSt 71, 300 (= DJ 1937, 1316). - BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59 Wollte man nämlich die Möglichkeit der augenblicklichen Verwertbarkeit für maßgeblich halten, so wären auch Forderungen nicht anzugeben, die Ansprüche auf Zahlung eines Entgelts für Arbeitsleistungen, die noch nicht erbracht sind (vgl. 2 StR 46/55 vom 20. Mai 1955; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; RGSt 71, 300), oder sonstige Rechte, aus deren Verwertung sich im Augenblick kein Überschuß erzielen läßt (…überschuldetes Grundstück: RG GA 60, 88), würden nicht unter die Offenbarungspflicht fallen.
- BGH, 08.11.1968 - 4 StR 445/68
Verurteilung wegen Meineides - Beschränkung einer Revision auf einen …
- BGH, 15.06.1965 - 1 StR 150/65
Verurteilung wegen Meineids - Offenbarung von Geschäftsverbindungen
Das gilt auch für eine Stellung als Provisionsvertreter und damit auch als Zeitschriftenwerber, wenn hierfür eine Provision vereinbart ist (RGSt 71, 300; BGH LM Nr. 13 zu § 807 ZPO). - BGH, 05.05.1961 - 5 StR 527/60
Rechtsmittel
Freilich brauchen ihrer Natur nach zweifellos unpfändbare Gegenstände nicht angegeben zu werden (RGSt 71, 300, 302). - BGH, 08.05.1958 - 4 StR 52/58
Rechtsmittel
- BGH, 07.05.1958 - 2 StR 134/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1954 - 4 StR 823/52
Rechtsmittel
- BGH, 18.06.1965 - 4 StR 297/65
Begehen eines Meineids durch Verschweigen eines Anspruchs bei Leistung eines …
- BGH, 13.11.1959 - 4 StR 417/59
Rechtsmittel
- BGH, 06.12.1951 - 3 StR 929/51
Rechtsmittel
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