Rechtsprechung
| RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 377
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin
Während das Reichsgericht in der Verletzung des § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO über die Verlesung der Urteilsformel nicht einmal einen unbedingten Revisionsgrund erblickt (RGSt 16, 349; 71, 379),hat es bei der Beurteilung eines Verstoßes gegen das Mündlichkeitsprinzip bei der Verkündung des Urteils zunächst einen absoluten Revisionsgrund im Sinn des § 338 Nr. 6 StPO gesehen (RGSt 1, 90; 35, 106; 57, 26; 60, 279),später aber in diesem Fall das Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes verneint (RGSt 71, 377).In der Entscheidung RGSt 71, 377 hat das Reichsgericht ausdrücklich zu der Frage Stellung genommen, ob eine Verletzung des § 173 Abs. 1 GVG die Entstehung eines Urteils verhindere.
- BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des …
Ein gesetzwidriger Ausschluß der Öffentlichkeit, der nur auf einen eigenmächtigen Verhalten oder einem Versehen des Gerichtswachtmeisters oder anderer Personen beruht, ohne daß das Gericht oder der Vorsitzende davon Kenntnis erhält, genügte dagegen nicht (vgl. u.a. RGSt 2, 301, 302; 43, 188, 189; 71, 377, 380und die dort angeführten weiteren Entscheidungen). - BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70
Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch - …
Es ist anerkannt, daß das Gericht seinen Urteilsspruch ändern kann, solange die Verkündung noch nicht abgeschlossen ist (RGSt 47, 323; 61, 388, 390; 71, 377, 379; BGH NJV 1953, 155).
- BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55
Wirksamkeit des Urteils bei Tod des Vorsitzenden nach Verlesung der Urteilsformel …
Sie ist demnach erst beendet, wenn die vorgeschriebene Mitteilung beider Urteilsteile abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; 71, 377; BGH NJW 1953, 155, 25).Ist die Formel nicht verkündet, so liegt deshalb kein Urteil im Rechtssinne vor (RGSt 71, 377, 379).
- BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60 Wird sie nicht verkündet, so liegt kein Urteil im Rechtssinne vor (RGSt 71, 377, 379).
- BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Rechtsmittel
Erst vom Jahre 1935 ab ist es hiervon abgewichen (RGSt 69, 175; 71, 377).Nicht entschieden hat der Senat die Frage, ob § 338 Nr. 6 StPO auch anwendbar ist, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht auf einer Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts beruht (vgl. hierzu RGSt 71, 377, 380; 2, 301; 43, 188).
- BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69
Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die …
Andererseits vermag der Senat für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 4 PatG auch nicht der ständig vertretenen engen Auffassung des Reichsgerichts zu § 338 Nr. 6 StPO zu folgen, nach der nur solche ungesetzlichen Beschränkungen der Öffentlichkeit der Verhandlung durch Hilfsorgane erheblich sind, die auf dem Willen des Gerichts beruhen oder denen nicht abgeholfen worden ist, obwohl sie zur Kenntnis des Gerichts gelangt sind (RGSt 2, 301, 303; 43, 188, 189; 71, 377, 380; RG Goltdammer Arche 1892, 50;… Rechtsp. des RG in Strafsachen Bd. 4, S. 268, 269; RG JW 1911, 247; OLG Neustadt/Weinstr. MDR 1962, 1010). - OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 5 Ss OWi 389/94 Vielmehr ist entscheidend, welche Urteilsformel verlautbart und damit verkündet worden ist (vgl. RGSt 71, 377, 379;… Karlsruher Kommentar-Engelhardt, StPO , 3. Aufl. 1993, Rdnr. 16 zu § 268 ;… Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl. 1987, Rdnr. 65 zu § 268 ;… KMR-MÜller StPO , 7. Aufl., Ergänzungslieferung Juli 1993, Rdnr. 22 zu § 268 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl. 1993, Rdnr. 20 zu § 68).
- BGH, 24.10.1979 - 3 StR 352/79
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen …
Die abweichende ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 69, 175; 71, 377) ist überholt (…BGH a.a.O. S. 283).". - BGH, 13.03.1951 - 1 StR 69/50
Heranziehung von strafverschärfenden Verhaltensweisen i.S.v. "frivol und …
#Das rechtskräftige Urteil des Schöffengerichts in Ravensburg ist zwar demgemäss insoweit nicht fehlerfrei, aber nicht dadurch nichtig, sondern voll wirksam (vgl. RGSt 71, 377 u. 72, 77;… ferner Brandstetter a.a.O., S 131 ff, u. Schäfer a.a.O., S 73).
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