Rechtsprechung
| RG, 28.02.1938 - 2 D 866/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 118
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.06.1952 - 1 StR 113/52
Verletzung der Obhutspflicht - Vorwurf der böswilligen Fürsorgepflichtverletzung …
Sie gehört zu den schwersten Schuldvorwürfen bei der Körperverletzung und wird gekennzeichnet durch ein Verhalten aus Bosheit, aus Lust an fremdem Leid, freilich auch aus Hass und andern besonders verwerflichen Gründen, zu denen, wie das Landgericht richtig erwägt, Geiz und Eigensucht gehören (vgl RGSt 72, 118 und den ähnlichen Fall 73, 389). - BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Rechtsmittel
Er hat sie dennoch aufgestellt wegen seiner "ausgesprochen feindseligen Gesinnung gegenüber der Bundesrepublik" Hierin liegt eine Verwerflichkeit in der Haltung des Angeklagten, die böswillig im Sinne des § 96 Abs. 1 StGB ist (vgl RGSt 48, 174; 72, 118; 66, 139). - BGH, 10.07.1951 - 1 StR 265/51
Rechtsmittel
Böswillig handelt, wer seine Fürsorgepflicht, obwohl er sie kennt, aus einem verwerflichen Beweggrunde vernachlässigt, z.B. aus Eigennutz oder Gewissenlosigkeit (RGSt 72, 118; 73, 389).
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