Rechtsprechung
| RG, 28.03.1938 - 2 D 119/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 143
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.03.2001 - 2 StR 498/00
Dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; Verfahrenseinstellung; Übergang …
Rn. 17 3. Es kann deshalb offenbleiben, ob die Durchführung eines Sicherungsverfahrens hier auch schon daran scheitert, daß der nach § 413 StPO notwendige Antrag der Staatsanwaltschaft (vgl. RGSt 72, 143 ff.) fehlt. - BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01
Antrag auf Sicherungsverfahren
Auf eine die Durchführung des Strafverfahrens bezweckende Anklageschrift kann das Hauptverfahren im Sicherungsverfahren nicht eröffnet werden, weil der Eröffnungsrichter damit in unzulässiger Weise in das hinsichtlich der Durchführung des selbständigen Sicherungsverfahrens bestehende Ermessen der Staatsanwaltschaft eingreifen würde (RGSt 72, 143). - BGH, 05.05.2021 - 6 StR 152/21
Sicherungsverfahren (Antragsschrift als Prozessvoraussetzung)
Auf eine die Durchführung des Strafverfahrens bezweckende Anklageschrift darf das Hauptverfahren im Sicherungsverfahren nicht eröffnet werden, weil das Eröffnungsgericht damit in unzulässiger Weise in das hinsichtlich der Durchführung des selbständigen Sicherungsverfahrens bestehende Ermessen der Staatsanwaltschaft eingreift (vgl. RGSt 72, 143; BGH…, Urteil vom 6. Juni 2001 - 2 StR 136/01, aaO). - OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14
Sicherungsverfahren: Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft im …
Denn Einleitung und Durchführung des Sicherungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft erfolgen nicht nach dem Legalitäts-, sondern nach dem Opportunitätsprinzip; die Entschließung über die Stellung eines Antrags im Sicherungsverfahren liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft (BGHSt 47, 52, 53; BGH NStZ-RR 2007, 339; RGSt 72, 143, 144), wobei maßgeblich ist, ob die anzuordnende Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 413 Rdnr. 10).
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