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Rechtsprechung
   RG, 14.06.1938 - 4 D 90/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1938,3
RG, 14.06.1938 - 4 D 90/38 (https://dejure.org/1938,3)
RG, Entscheidung vom 14.06.1938 - 4 D 90/38 (https://dejure.org/1938,3)
RG, Entscheidung vom 14. Juni 1938 - 4 D 90/38 (https://dejure.org/1938,3)
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Wettermann

Verschuldeter Notstand, Dienstpflichten

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.06.1951 - 4 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Es kommt ebenfalls nicht darauf an, ob die Verletzung von Leib oder Leben unmittelbar bevorstand oder erfahrungsgemäss mit hoher Wahrscheinlichkeit jederzeit erwartet werden konnte, weil auch in diesem Falle die Gefahr für das Bewusstsein des Täters "gegenwärtig" war (RGSt 60, 318; 66, 222, 397; 72, 246).
  • BGH, 02.02.1954 - 2 StR 603/53

    Rechtsmittel

    Das ist jedoch nicht ohne weiteres der Fall Verschuldet ist ein Notstand nur, wenn der Täter die Lage fahrlässig herbeigeführt hat, die ihm nur noch den Weg übrig lässt, sich durch einen Eingriff in fremde Rechte zu retten (RGSt 72, 246, 249).
  • BGH, 29.01.1952 - 2 StR 35/50

    Rechtsmittel

    Waren D. und Ra. aber gewillt und in der Lage, den Angeklagten nach Entdeckung seines Ungehorsams einem SS- und Polizeigericht zwecks "schärfster Bestrafung" zu übergeben, so setzte sich der Angeklagte durch Nichtbefolgung des Befehls einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder leben aus; es kommt nicht darauf an, ob der Eintritt einer Verletzung des Leibes oder Lebens tatsächlich unmittelbar bevorstand, sondern ob die Gefahr einer solchen gegenwärtig war (RGSt 72, 246, 249; 66, 222, 225).
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