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Rechtsprechung
   RG, 28.07.1938 - 5 D 344/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1938,459
RG, 28.07.1938 - 5 D 344/38 (https://dejure.org/1938,459)
RG, Entscheidung vom 28.07.1938 - 5 D 344/38 (https://dejure.org/1938,459)
RG, Entscheidung vom 28. Juli 1938 - 5 D 344/38 (https://dejure.org/1938,459)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 353
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer …

    Denn die bloße Möglichkeit verminderter Zurechnungsfähigkeit des Täters zur Tatzeit rechtfertigt die Anwendung des § 42 b StGB nicht (RGSt 72, 353, 355).
  • BGH, 08.03.1977 - 1 StR 81/77

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts durch nicht erfolgte Einholung …

    Zu den rechtlichen Erfordernissen des § 63 StGB gehört hier die positive Feststellung, daß die Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden geistigen Defekt, der Krankheitswert hat, erheblich vermindert ist (RGSt 70, 127, 128; 72, 353, 355;… BGH GA 1965, 250).
  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 118/53

    Rechtsmittel

    In einem solchen Falle bestehen gegen die Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt keine Bedenken (vgl. RGSt 72, 353 [355]).
  • BGH, 20.09.1960 - 1 StR 286/60

    Rechtsmittel

    Bedenken vorbringt (zur Frage, ob das Landgericht insofern überhaupt neue, vom früheren Urteil abweichende Feststellungen treffen durfte vgl. einerseits RGSt 69, 12; 72, 353, 355; andererseits BGH LM Nr. 30 zu § 23 StGB); denn die angefochtene Entscheidung wird in ihrem Ergebnis auf jeden Fall von der Hilfserwägung getragen.
  • BGH, 05.06.1952 - 4 StR 126/51

    Rechtsmittel

    Der Senat hält darin fest, dass im Rahmen eines Strafverfahrens die Unterbringung eines Angeklagten oder eines Beschuldigten in einer Heil- oder Pflegeanstalt nur angeordnet werden darf, wenn zuverlässig feststeht, dass dessen Zurechnungsfähigkeit zur Zeit der Tat im Sinne des § 51 Abs. 1 StGB aufgehoben oder mindestens gemäss Abs. 2 dieser Bestimmung verändert war (RGSt 72, 353, 355).
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