Rechtsprechung
| RG, 28.07.1938 - 5 D 344/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 353
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61
Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer …
Denn die bloße Möglichkeit verminderter Zurechnungsfähigkeit des Täters zur Tatzeit rechtfertigt die Anwendung des § 42 b StGB nicht (RGSt 72, 353, 355). - BGH, 08.03.1977 - 1 StR 81/77
Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts durch nicht erfolgte Einholung …
Zu den rechtlichen Erfordernissen des § 63 StGB gehört hier die positive Feststellung, daß die Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden geistigen Defekt, der Krankheitswert hat, erheblich vermindert ist (RGSt 70, 127, 128; 72, 353, 355;… BGH GA 1965, 250). - BGH, 07.05.1953 - 5 StR 118/53
Rechtsmittel
In einem solchen Falle bestehen gegen die Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt keine Bedenken (vgl. RGSt 72, 353 [355]). - BGH, 20.09.1960 - 1 StR 286/60
Rechtsmittel
Bedenken vorbringt (zur Frage, ob das Landgericht insofern überhaupt neue, vom früheren Urteil abweichende Feststellungen treffen durfte vgl. einerseits RGSt 69, 12; 72, 353, 355; andererseits BGH LM Nr. 30 zu § 23 StGB); denn die angefochtene Entscheidung wird in ihrem Ergebnis auf jeden Fall von der Hilfserwägung getragen. - BGH, 05.06.1952 - 4 StR 126/51
Rechtsmittel
Der Senat hält darin fest, dass im Rahmen eines Strafverfahrens die Unterbringung eines Angeklagten oder eines Beschuldigten in einer Heil- oder Pflegeanstalt nur angeordnet werden darf, wenn zuverlässig feststeht, dass dessen Zurechnungsfähigkeit zur Zeit der Tat im Sinne des § 51 Abs. 1 StGB aufgehoben oder mindestens gemäss Abs. 2 dieser Bestimmung verändert war (RGSt 72, 353, 355).
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