Rechtsprechung
| RG, 07.02.1938 - 5 D 876/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 75
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81
Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen
Dessenungeachtet hat das Reichsgericht bisweilen die Ankündigung eines Unterlassens auch dann als Drohung angesehen, wenn der Täter zum Handeln nicht verpflichtet war (RGSt 72, 75; vgl. auch RGSt 15, 333, 335), ja sogar, wenn die Handlung, deren Unterlassung er in Aussicht stellte, unzulässig gewesen wäre (RG GA Bd. 40 S. 54 f.). - BGH, 17.11.1959 - 5 StR 456/59
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden, daß eine Unterlassung der Hilfeleistung nur dann ein Übel im Sinne von § 253 StGB ist, wenn eine Pflicht zum Handeln besteht (1 StR 682/53 vom 29. Januar 1954; RGSt 72, 75;… GA 43, 125). - BGH, 29.01.1954 - 1 StR 682/53
Rechtsmittel
Eine Unterlassung der Hilfeleistung ist aber nur dann ein Übel im Sinne des Gesetzes, wenn eine Pflicht zum Handeln besteht (RGSt 14, 264, 265; 63, 424; 72, 75;… GA 43, 125). - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
Rechtsmittel
Liegt aber Mittäterschaft vor, würde sie die Anstiftung des B. zur Teilnahme an der von dem Angeklagten selbst begangenen Tat aufzehren (RGSt 72, 75).
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