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| RG, 07.02.1939 - 4 D 68/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 101
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53
Rechtsmittel
Der Senat schliesst sich demnach der Auffassung des Reichsgerichts an (vgl. RGSt 69, 129; 72, 151; 73, 101 ff), die auch im Schrifttum im wesentlichen Zustimmung gefunden hat (vgl. Schönke, § 42 e Anm. VI; LK 7 Aufl. § 42 b Anm. 3;… Olshausen 12. Aufl. § 42 b Anm. 9 b;… Mezger, Studienbuch, Allgem. Teil 3. Aufl. S 252). - BGH, 25.06.1981 - 4 StR 313/81
Hang des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten - Zur Vorzugswürdigkeit …
Das Gericht muß sich aber grundsätzlich in jedem Fall, in dem über die Anordnung einer Maßregel der Sicherung und Besserung zu entscheiden ist, zunächst Klarheit darüber verschaffen, welche Sicherungsmaßregeln bei dem Angeklagten nach dem vorliegenden Sachverhalt an sich zulässig sind (RGSt 73, 101, 102). - BGH, 26.06.1956 - 1 StR 139/56
Rechtsmittel
Gegebenenfalls wird die Anordnung mehrerer Sicherungsmaßnahmen nebeneinander zu erwägen sein (§ 42 n StGB; RGSt 73, 44, 47; 73, 101, 103; § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO).
- BGH, 05.02.1965 - 4 StR 490/64
Schwachsinnigkeit als strafmildernder Umstand - Innerer Hang zur Begehung von …
Bei einem erheblich vermindert Zurechnungsfähigen, der weder heilbar noch pflegebedürftig ist (…vgl. Ponsold a.a.O., S. 124 a.E.), wird aber in der Regel die Sicherungsverwahrung anzuordnen sein, wenn auch die Voraussetzungen für ihre Anordnung vorliegen (RGSt 73, 101, 103; DJ 1940, 597). - BGH, 02.12.1952 - 2 StR 683/52
Rechtsmittel
Entscheidend wird dabei sein, welche Massnahme unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und dem Grad seines Krankheitszustandes der Schutz der Allgemeinheit fordert (RGSt 73, 101). - BGH, 25.11.1952 - 2 StR 535/52
Rechtsmittel
Hiebei wird sie davon auszugehen haben, welche Massnahme unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und den Grad seines krankhaften Zustandes, der Schutz der Allgemeinheit fordert (RGSt 72, 151; 73, 101). - BGH, 09.07.1953 - 4 StR 195/53
Rechtsmittel
Ihre Beantwortung hing in erster Linie davon ab, welche Massregel unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und des Grades seiner Krankheit, den Schutzbelangen der Allgemeinheit am besten entsprach (RGSt 73, 101, 103; BGH 2 StR 273/51 vom 10. Juli 1951, BGH 2 StR 535/52vom 25. November 1952, 2 StR 683/52 vom 2. Dezember 1952). - BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52
Rechtsmittel
Würde die Verhandlung allerdings ergeben, dass die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten aufgehoben oder erheblich vermindert war, würde die Strafkammer prüfen müssen, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 StGB die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt geboten, oder, falls § 51 Abs. 2 StGB anzuwenden ist, ob Sicherungsverwahrung oder Unterbringung nach § 42 b StGB zur Sicherung der Allgemeinheit erforderlich ist (RGSt 73, 101). - BGH, 15.08.1952 - 2 StR 484/52
Rechtsmittel
Bei der Prüfung wird sie davon auszugehen haben, welche Massnahme unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und dem Grad seines krankhaften Zustandes, der Schutz der Allgemeinheit erfordert (RGSt 72, 151; 73, 101). - BGH, 10.07.1952 - 4 StR 217/52
Rechtsmittel
Falls die Art des Krankheitszustandes es erfordert, könnten in einem Strafverfahren auch beide Massregeln nebeneinander in Frage kommen (§ 42 n StGB); bei der Frage der Vollstreckung kommt es dann in erster Linie darauf an, welche Massregel dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit an besten entspricht (RGSt 73, 101; BGH vom 10. Juli 1951 - 2 StR 273/51).
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