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Rechtsprechung
   RG, 25.04.1939 - 1 D 266/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,436
RG, 25.04.1939 - 1 D 266/39 (https://dejure.org/1939,436)
RG, Entscheidung vom 25.04.1939 - 1 D 266/39 (https://dejure.org/1939,436)
RG, Entscheidung vom 25. April 1939 - 1 D 266/39 (https://dejure.org/1939,436)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 187
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51

    Geschlossene Ortschaft. Ortstafel

    Daraus folgte für ihn die Verpflichtung, den auf dem Motorrad herannahenden vorfahrtsberechtigten Kläger im Auge zu behalten, während er die Straße überquerte, und sein Verhalten so einzurichten, daß er den Kläger nicht behinderte (RGSt 73, 187 ff [191]; OLG Celle in RechtdKraftf 1949, 25 Nr. 1).
  • BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52
    Zunächst wurde vertreten, dies dürfe nur erfolgen, wenn mit Sicherheit anzunehmen sei, der Wartepflichtige werde noch die Kreuzung überqueren können; der Vorfahrtberechtigte gehe auch durch übermäßig schnelles Pahren seines Vorfahrtrechtes nicht verlustig (RGSt 71, 80; 164) In einer späteren Entscheidung wurde ausgeführt, der Wartepflichtige dürfe bei der Schätzung der Geschwindigkeit des herannahenden Berechtigten davon ausgehen, dieser werde sich verkehrsmäßig verhalten und trotz seines Vorrechtes mit einer der Verkehrslage entsprechenden Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfahren (RGSt 73, 187) Später äußerte das Reichsgericht, der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer dürfe da mit rechnen, daß der Berechtigte die zulässige Geschwindigkeit einhalte (VAE.1941, 119; 1942, 74).
  • BGH, 31.10.1951 - 3 StR 728/51

    Rechtsmittel

    Die in § 1 StVO aufgestellte Pflicht der Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer gilt auch für den Vorfahrtberechtigten (RGSt 73, 187 [190]).
  • BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52
    In einer späteren Entscheidung wurde ausgeführt, der Wartepflichtige dürfe bei der Schätzung der Geschwindigkeit des herannahenden Berechtigten davon ausgehen, dieser werde sich verkehrsmäßig verhalten und trotz seines Vorrechtes mit einer der Verkehrslage entsprechenden Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfahren (RGSt 73, 187).
  • BGH, 26.06.1952 - 3 StR 174/52
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