Rechtsprechung
| RG, 10.10.1939 - 1 D 676/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 331
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61
Rechtsmittel
Wenn gegen Vortäter und Begünstiger nicht gleichzeitig verhandelt wird und wenn die Begünstigung nicht ausschließlich in der Verhinderung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Strafe besteht, muß deshalb das Gericht, das über die Begünstigung zu entscheiden hat, ebenso wie jedes andere Tatbestandsmerkmal auch die Vortat selbständig prüfen (RGSt 58, 290; 73, 331, 332). - BGH, 15.01.1954 - 1 StR 346/53
Begünstigung durch Vereitelung der Strafvollstreckung gegen einen von einem …
Die Begünstigung im Sinne des § 257 StGB kann auch durch eine zeitweilige Verhinderung der Strafvollstreckung begangen werden (RGSt 73, 331 f). - BGH, 12.10.1951 - 2 StR 450/51
Gewinnbringende gemeinschaftliche Verwertung von Strafakten
Ihr Vorbringen, H. sei unschuldig gewesen, ist allerdings neu, deshalb unbeachtlich, im übrigen aber auch unerheblich (RGSt 73, 331).
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