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   RG, 22.12.1938 - 3 D 904/38   

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https://dejure.org/1938,417
RG, 22.12.1938 - 3 D 904/38 (https://dejure.org/1938,417)
RG, Entscheidung vom 22.12.1938 - 3 D 904/38 (https://dejure.org/1938,417)
RG, Entscheidung vom 22. Dezember 1938 - 3 D 904/38 (https://dejure.org/1938,417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Betrug kann auch begehen, wer eine unterschlagene Sache an einen Gutgläubigen verkauft und übereignet.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 61
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Der Nachweis einer solchen konkreten Gefährdung ist von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vermögensgefährdung als Vermögensschaden stets gefordert worden (RGSt 73, 61, 64; BGHSt 3, 370, 372; 15, 83; BGH Urteil vom 17. Februar 1965 - 2 StR 561/64).
  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Im Anschluß an RGSt 73, 61 ff. (ebenso RG DR 1940, 106) hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß auch dem gutgläubigen Erwerber einer unterschlagenen Sache ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstehen kann: BGHSt 1, 92 ff.; 3, 370; GA 1956, 181 (2. Strafsenat); daselbst S. 182 (5. Strafsenat) und, dort in Bezug genommen: BGH 4 StR 455/53 vom 19.11.1953.

    Dies kann durchaus eine im Sinne des § 263 StGB beachtliche Vermögensminderung darstellen (so auch OLG Hamburg NJW 1956, 392 Nr. 23, unter Aufgabe seiner in NJW 1952, 439 Nr. 39 vertretenen Auffassung; ferner Mezger ZAkDR 1939, 203 zu RGSt 73, 61 und Strafrecht, Besond. Teil, 7. Aufl. S. 183/184).

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Für den ähnlich liegenden Fall des gutgläubigen Eigentums erwerbes hat schon das Reichsgericht in RGSt 73, 61 entschieden, dass dieser Erwerb einen durch gleichzeitige Vermögensverfügung eingetretenen Schaden nicht notwendig ausgleicht.
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