Rechtsprechung
| RG, 12.09.1940 - 3 D 570/40 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 74, 281
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65
Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen …
Das bedeutet jedoch nicht zugleich, daß solche Pistolen auch unter dem Gesichtspunkt des § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB schlechthin als eine technische Waffe anzusehen wären, freilich ist dieser Begriff dem Waffengesetz entlehnt (RGSt 74, 281); auch mag er je nach dem Fortschritt der Waffentechnik wandelbar sein, wie sich ähnlich das Bedürfnis nach behördlicher Überwachung des Umgangs mit Waffen zeitlich und örtlich je nach dem technischen Fortschritt, den Zeitumständen oder sonst in Volk und Land begründeten Unterschieden wandeln kann (vgl. die früheren waffenrechtlichen Vorschriften, aufgeführt bei Potrykus, WaffenG Einl. S. XIII und § 22 ReichsDVO WaffG mit BayDVOWaffG).Für das "Bei-sich-führen" einer technischen Waffe läßt sie genügen, daß der Täter oder Teilnehmer sie gebrauchsbereit bei sich hat und dies weiß; bei einem anderen gefährlichen Werkzeug verlangt sie, daß er sich mindestens der Möglichkeit bewußt ist, das Werkzeug als Waffe gebrauchen zu können (RGSt 66, 191; 68, 238; 74, 281; BGHSt 3, 229; 332 f [BGH 25.11.1952 - 1 StR 477/52]; 4, 125 [BGH 01.04.1953 - 3 StR 584/52];… BGH GA 1962, 145 und 337).
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