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Rechtsprechung
   RG, 26.02.1940 - 2 D 22/40   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1940,417
RG, 26.02.1940 - 2 D 22/40 (https://dejure.org/1940,417)
RG, Entscheidung vom 26.02.1940 - 2 D 22/40 (https://dejure.org/1940,417)
RG, Entscheidung vom 26. Februar 1940 - 2 D 22/40 (https://dejure.org/1940,417)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 74, 98
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.03.1993 - 1 Ws 681/92

    Urteile während Nationalsozialismus; Voraussetzungen für Aufhebung; Deutsche …

    b) aa) Auch der Umstand, daß nach der Rechtspr. des Reichsgerichts § 4 der Verordnung gegen Volksschädlinge einen besonderen Straftatbestand enthielt, der den Tatbestand des verwirklichten Grunddeliktes in Gesetzeseinheit mitumfaßte (vgl. RGSt 74, 98 = Deutsche Justiz 1940, 457), erlaubt die Urteilsaufhebung gemäß § 1 Abs. 1 UBesG nicht.
  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 296/55

    Rechtsmittel

    Daß für die Zeit vor der Währungsreform auch bei bewirtschafteten und preisgebundenen Waren die Eigenschaft der Reichsmark, Zahlungsmittel zu sein, eingeschränkt war und daher die Hingabe von Sachwerten gegen Geld einen Vermögensnachteil bedeutete, hat der erkennende Senat in dem Urteil 1 StR 58/51 vom 4. April 1951 (LM § 335 StGB Nr. 1) im Anschluß an die Entscheidungen RGSt 74, 98, 99 und 76, 338, 341 anerkannt. In den vorliegenden Fällen hat die Bundesbahn allerdings, soweit die Zeit nach der Währungsreform in Frage kommt, als Gegenwert für die von dem Angeklagten eigenmächtig an dritte Personen abgegebene Kohle vollwertige Zahlungsmittel (D-Mark) erhalten.
  • BGH, 19.09.1952 - 1 StR 51/52

    Rechtsmittel

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in Zeiten der Warenverknappung die Hergabe von Sachwerten gegen Geld einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB enthalten kann (Urteil des Senats vom 4. April 1951 - 1 StR 58/51 - vgl. auch RGSt 74, 98; 76, 338).
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