Rechtsprechung
| RG, 30.06.1941 - 3 D 274/41 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1941,273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 75, 277
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 20.12.1955 - 1 StR 357/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.02.1956 - 1 StR 561/55
Rechtsmittel
Es würde genügen, daß nach der Vorstellung der Angeklagten die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung wegen einer vor der ersten gerichtlichen Vernehmung liegenden Verfehlung bestand; die nachträgliche rückschauende Bewertung dieser Handlung als Teilstück einer fortgesetzten Tat wäre unerheblich (RGSt 75, 277; BGH 1 StR 357/54 vom 20. Dezember 1955; vgl auch den erwähnten Beschluß des Großen Senats). - BGH, 20.03.1956 - 1 StR 565/55
Rechtsmittel
Soweit die Angeklagte eine Bestrafung für ihr Verhalten vor ihrer ersten Zeugenvernehmung vor dem Amtsgericht befürchtete, würde § 157 StGB angewendet werden können; die nachträgliche rückschauende Bewertung dieser Handlung als Teilstück eines fortgesetzten versuchten Betrugs wäre unerheblich (RGSt 75, 277; BGH 1 StR 357/54 vom 20. Dezember 1955 und 1 StR 561/55 vom 7. Februar 1956).
- BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
Rechtsmittel
Es genügt, daß der Angeklagte eine Gefahr irrtümlich annahm oder sich vorstellte, die Angabe der Wahrheit in dieser Richtung fördere eine strafrechtliche Verfolgung wegen der übrigen Handlungen und er, um dies zu vermeiden, falsch aussagte (RGSt 62, 192; 64, 104; 75, 277). - BGH, 21.01.1954 - 3 StR 43/53 Wie das Reichsgericht bei Prüfung der Voraussetzungen des § 157 StGB in seiner vor Inkrafttreten der Verordnung vom 29. Mai 1943 (RGBl 1, 341) geltenden Fassung mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, setzte dessen Anwendung voraus, dass der Angeklagte den Tatbestand, der die Strafverfolgung nach sich ziehen konnte, nicht erst durch die unwahre Aussage begründet hatte (vgl. RGSt 62, 211; 75, 277).
- BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
Rechtsmittel
Ihre nachträgliche rückschauende Bewertung als Teilstück einer Fortsetzungstat ist unerheblich (RGSt 75, 277, 279; BGH 1 StR 357/54 vom 20. Dezember 1955). - BGH, 14.02.1955 - 3 StR 545/54
Rechtsmittel
Tateinheit zwischen beiden Straftaten ist möglich (RGSt 75, 277). - BGH, 18.05.1954 - 1 StR 646/53
Rechtsmittel
Das Landgericht stutzt seine Auffassung auf das Urteil RGSt 75, 277.
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.