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Rechtsprechung
   RG, 27.11.1941 - 5 D 503/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,238
RG, 27.11.1941 - 5 D 503/41 (https://dejure.org/1941,238)
RG, Entscheidung vom 27.11.1941 - 5 D 503/41 (https://dejure.org/1941,238)
RG, Entscheidung vom 27. November 1941 - 5 D 503/41 (https://dejure.org/1941,238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 75, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.09.1953 - 1 StR 758/52

    Rechtsmittel

    Dasselbe würde übrigens gelten, wenn der Angeklagte nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter anzusehen wäre (vgl. RGSt 57, 144; 75, 385).
  • BGH, 10.06.1975 - 5 StR 169/75

    Konkurrierendes Tatortrecht - Anwendbares Strafrecht bei Straftaten im …

    In einem solchen Falle, in dem der Täter die zur Verwirklichung des Tatbestands erforderliche Ausführungshandlung an mehren Orten vorgenommen hat, ist nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung von den mehreren miteinander konkurrierenden Tatortrechten dasjenige anzuwenden, daß nach konkreter Betrachtung das strengste Gesetz enthält (RGSt 75, 385, 386; 76, 201, 204; BayOblG 1962, 93, 96 m. Nachweisen).
  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 502/51

    Rechtsmittel

    Erstreckte sich aber somit die Handlung des Täters über verschiedene deutsche Rechtsgebiete, so war entsprechend dem Grundsatz des § 73 StGB das sachliche Strafrecht anzuwenden, das die strengste Strafe androht (RGSt 75, 385;… Schönke 5. Aufl S 5).
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