Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 21.08.1941 - 5 D 364/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,261
RG, 21.08.1941 - 5 D 364/41 (https://dejure.org/1941,261)
RG, Entscheidung vom 21.08.1941 - 5 D 364/41 (https://dejure.org/1941,261)
RG, Entscheidung vom 21. August 1941 - 5 D 364/41 (https://dejure.org/1941,261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1941,261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 75, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 8/63

    Auswirkungen eines Überschreitens des Strafrahmens einer Jugendkammer auf den …

    Das hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs für die Erwachsenengerichte ständig angenommen (RGSt 75, 304; BGH LM StPO § 328 Nr. 1; BGH Urteile vom 4. November 1955 - 2 StR 304/55; mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 146 -, 4. Juni 1957 - 5 StR 147/57 -, 22. Juli 1959 - 1 StR 322/59 - und 28. Juni 1960 - 1 StR 223/60).

    In ihr ist neben dem Urteil des Jugendschöffengerichts was genügt hätte (§ 324 Abs. 1 StPO; RGSt 75, 304, 305), ausweislich der Sitzungsniederschrift auch der Eröffnungsbeschluß verlesen worden.

    Deshalb genügt die als Berufungsurteil gedachte Entscheidung zugleich den Erfordernissen eines erstinstanzlichen Urteils (RGSt 75, 304, 305).

  • BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05

    Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde (Erfordernis verfassungsrechtlichen …

    Denn die "Umdeutung" einer Berufungsverhandlung in eine erstinstanzliche entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. Reichsgericht, Urteil des V. Strafsenats vom 21. August 1941 - 5 D 264/41 -, RGSt 75, S. 304;… Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Senats vom 24. Januar 1957 - 4 StR 515/59 -, MDR 1957, S. 370; Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 1970 - 4 StR 141/70 -, BGHSt 23, 283 ; Bundesgerichtshof, Beschluss des 3. Strafsenats vom 13. Mai 1982 - 3 StR 129/82 -, BGHSt 31, 63 ; Oberlandesgericht Celle…, Beschluss vom 25. Juni 1986 - 3 Ss 89/86 -, JR 1987, S. 34 m. krit. Anm. Seebode; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 18. September 1986 - 4 StR 461/86 -, NJW 1987, S. 1211 ; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89 -, NStZ 1990, S. 24 ; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 23. April 1996 - 4 StR 142/96 -, NStZ-RR 1997, S. 22; differenzierend Oberlandesgericht Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 3 Ss 238/04 -, NStZ 1985, S. 423 m. zust. Anm. Seebode).
  • BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70

    Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des …

    Hierbei spielt es keine Rolle, daß sie das erkennbar nicht hat tun wollen, daß sie vielmehr als Berufungsgericht tätig geworden ist (RGSt 75, 304; BGH MDR 1957, 370).

    Das ist aber unschädlich; denn ausweislich der Sitzungsniederschrift ist das Urteil erster Instanz verlesen worden, das alles enthält, was der Anklagesatz dem Angeklagten zur Last legt (so schon RGSt 75, 304, 305 für die Verlesung des erstinstanzlichen Urteils statt des Eröffnungsbeschlusses).

  • BGH, 24.04.1968 - 3 StR 63/68

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung - …

    Sie hatte also als erstinstanzliches Gericht tätig zu werden und dabei die Vorschriften zu beachten, die für das Verfahren im ersten Rechtszug gelten (RGSt 75, 304; BGH LM StPO § 328 Nr. 1; BGH, Urteil vom 4. November 1955 - 2 StR 304/55 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 146; Urteil vom 19. Februar 1963 - 1 StR 8/63 -) Daß sie, wie der Sitzungsniederschrift und auch den Urteilsgründen zu entnehmen ist, in Verkennung der Rechtslage als Berufungsgericht entscheiden wollte und auch entschieden hat, ist jedoch unschädlich (RGSt 75, 304; BGH Urteil vom 4. Juni 1957 - 5 StR 147/57 -), sofern sie die für das erstinstanzliche Verfahren geltenden zwingenden Vorschriften beachtet hat.

    Es genügte, daß stattdessen das Urteil erster Instanz verlesen wurde, da dieses alles enthielt, was dem Angeklagten nach Eröffnungsbeschluß und Anklagesatz zur Last gelegt wird (vgl. RGSt 75, 304; BGH Urteil vom 19. Februar 1963 - 1 StR 8/63 -).

  • BGH, 04.06.1957 - 5 StR 147/57

    Rechtsmittel

    Am Schluß der Urteilsgründe wird gesagt, da die Strafgewalt des Amtsgerichts überschritten worden sei, sei "dieses Urteil als Urteil erster Instanz anzusehen (vgl RGSt 75, 304)".

    Das soll, obwohl nur von der Erkennbarkeit des Willens die Rede ist, bedeuten, daß es unerheblich ist, ob er überhaupt vorhanden war (vgl auch RGSt 75, 304).

  • BGH, 21.03.1967 - 1 StR 60/67
    Wie in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt ist (RGSt 74, 139, 140; 75, 304, 305; BGH bei Dallinger MDR 1956, 146; BGH LM StPO § 328 Nr. 1 = MDR 1957, 370;… Urt. v. 4. Juni 1957 - 5 StR 147/57 -), erfordert § 328 Abs. 3 StPO dann keine besondere Verweisung, wenn, wie hier, das Berufungsgericht zugleich Gericht des ersten Rechtszuges ist.
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 644/72

    Führung einer Verhandlung als Verhandlung des ersten Rechtszuges - Grundsätze der …

    Das Landgericht hat auch die Verhandlung als Verhandlung des ersten Rechtszuges geführt; der Verlesung des Anklagesatzes bedurfte es dazu nicht, da ausweislich der Sitzungsniederschrift das im Schuldspruch rechtskräftige Urteil des Schöffengerichts verlesen worden ist, das alles enthält, was der Anklagesatz dem Angeklagten zur Last legte (BGH NJW 1970, 1614; RGSt 75, 304, 305).
  • BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung von …

    Die Rüge der Revisionen beider Angeklagten, die Strafkammer habe zu Unrecht ihre Strafgewalt überschritten, erweist sich damit als unbegründet (vgl. zu allen hier erörterten Fragen RGSt 75, 304; BGHSt 22, 229 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 23, 283 [BGH 16.06.1970 - 5 StR 261/70]mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 28.06.1960 - 1 StR 223/60

    Rechtsmittel

    Sie hat also in diesem Falle als erstinstanzliches Gericht tätig zu werden und hierbei die Vorschriften zu beachten, die für das Verfahren im ersten Rechtszuge gelten (vgl. RGSt 74, 139, 140; 75, 304; BGH Urteil vom 4. November 1955 - 2 StR 304/55, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 146; BGH MDR 1957, 370).
  • BGH, 10.01.1956 - 2 StR 421/55

    Rechtsmittel

    Diese Entscheidung ist vielmehr durch das Urteil zu erlassen (RGSt 75, 304).
  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 424/54

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht