Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   RG, 16.09.1943 - 3 D 207/43   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1943,196
RG, 16.09.1943 - 3 D 207/43 (https://dejure.org/1943,196)
RG, Entscheidung vom 16.09.1943 - 3 D 207/43 (https://dejure.org/1943,196)
RG, Entscheidung vom 16. September 1943 - 3 D 207/43 (https://dejure.org/1943,196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1943,196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 77, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Ein Verfahrensverstoß nach § 338 Nr. 6 StPO scheidet aber aus, weil nur die unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit unter diese Vorschrift fällt (so schon RGSt 3, 295, 297; ferner RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337, 338; BGHSt 10, 202, 206 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 375/56]/207;… BGH GA 1953, 83, 84;… Jagusch in Löwe/Rosenberg, StPO, 21. Aufl. § 338 Anm. 14 am Ende; Müller/Sax (KMR) § 338 Anm. 7 a;… Sarstedt, Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl. S. 149, 150;… Eb. Schmidt, Lehrkommentar, Nachtragsband I (StPO) 1967, Rdn. 21 zu § 338 (Ergänzung zu Erl. 29);… Schwarz/Kleinknecht, StPO, 28. Aufl. § 338 Anm. 7;… Dallinger/Lackner, JGG Kommentar, 2. Aufl. Rdn. 6 zu § 48).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Überdies wird und wurde seit jeher § 338 Nr. 6 StPO in feststehender Rechtsprechung dahin verstanden, daß eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit und damit ein absoluter Revisionsgrund nur in der gesetzwidrigen Beschränkung der Öffentlichkeit zu sehen ist, nicht aber dann, wenn die Öffentlichkeit zugelassen wird, obwohl ihr Ausschluß gesetzlich erlaubt oder gar zwingend vorgeschrieben war (RGSt 3, 295; RGRspr. 1, 652; 4, 286; RG HRR 1939 Nr. 278; RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337; BGH NJW 1952, 153;… BGH GA 1953, 83, BGHSt 23, 82; 23, 176, 178).
  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der …

    Die Verletzung dieser Vorschriften ist nach § 338 Ziff. 6 StPO zwar ein unbedingter Revisionsgrund, aber nur, soweit die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung ungesetzlich beschränkt worden ist (RGSt 3, 297; 77, 186), nicht dagegen im umgekehrten Falle, wenn ein gesetzmässiger Anschliessungsbeschluss versehentlich nicht so streng durchgeführt wird, wie es seinem Inhalt entspricht.
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 309/55

    Verhältnis des Rechts der Eltern auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung gegen …

    Zunächst trifft der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO nur diejenigen Fälle, in denen die Öffentlichkeit ungesetzlich beschränkt worden ist, nicht dagegen solche, in denen ein gesetzmäßiger Ausschließungsbeschluß versehentlich nicht so streng durchgeführt worden ist, wie es seinem Inhalt entsprochen hätte (BGH NJW 1952, 153 Nr. 28, OGHSt 2, 337, 338), oder in denen trotz Ausschlusses der Öffentlichkeit einer so großen Zahl von Personen der Zutritt zur Verhandlung gestattet worden ist, daß tatsächlich öffentlich verhandelt wurde (RGSt 77, 186, einen Fall betreffend, in dem schließlich 31 Studenten als Zuhörer an der Hauptverhandlung teilgenommen hatten).
  • BGH, 11.02.1954 - 3 StR 492/53

    Rechtsmittel

    Denn nur eine ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit kann einen Grund für die Anfechtung des Urteils bilden (RGSt 77, 186).
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 89/53

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist lediglich die ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit durch § 338 Ziff 6 StPO zum unbedingten Revisionsgrund erhoben (RG HRR 1939 Nr. 278; RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 325/55

    Rechtsmittel

    Sollte die Revision auf Grund der Niederschrift für den zweiten Verhandlungstag bemängeln wollen, es sei trotz des fortwirkenden Beschlusses öffentlich verhandelt, worden, so könnte sie schon deshalb nicht durchdringen, weil nur eine ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit einen Grund für die Anfechtung des Urteils bilden kann (RGSt 77, 186).
  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54

    Rechtsmittel

    Das ist nur der Fall, wenn die Öffentlichkeit ungesetzlich beschränkt ist, nicht aber, wenn ein Ausschluss der Öffentlichkeit nicht vollständig durchgeführt, insbesondere ordnungswidrig Personen der Zutritt gestattet wird (RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337; BGH NJW 1952, 153).
  • BGH, 15.12.1953 - 1 StR 544/53

    Rechtsmittel

    Abgesehen hiervon ist lediglich die ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit gemäß § 338 Nr. 6 StPO ein unbedingter Revisionsgrund, nicht dagegen ihre Nichtausschließung (RGSt 77, 186; Urteil des Senats vom 10. März 1953 - 1 StR 89/53 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht