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Rechtsprechung
   RG, 23.03.1944 - 2 D 23/44   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1944,87
RG, 23.03.1944 - 2 D 23/44 (https://dejure.org/1944,87)
RG, Entscheidung vom 23.03.1944 - 2 D 23/44 (https://dejure.org/1944,87)
RG, Entscheidung vom 23. März 1944 - 2 D 23/44 (https://dejure.org/1944,87)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 77, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.05.2024 - 6 StR 111/24

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen; …

    Selbst in Fällen, in denen das Gesetz die Wirksamkeit einer seitens des Verteidigers im Namen des Angeklagten abgegebenen Prozesserklärung an dessen ausdrückliche Ermächtigung knüpft, ist anerkannt, dass sich die Ermächtigung auch aus dem konkludenten Verhalten des Angeklagten ergeben kann und hierfür regelmäßig genügt, dass er der in seiner Gegenwart abgegebenen Erklärung des Verteidigers nicht widerspricht (vgl. zu § 302 Abs. 2 StPO: BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 1/02, NStZ 2002, 496;… vom 21. Juni 1967 - 2 StR 291/67, GA 1968, 86; RGSt 77, 368, 369; RG HRR 1930, Nr. 1572; OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09, Rn. 8;… zustimmend: KK/Paul, StPO, 9. Aufl., § 302 Rn. 22;… Meyer-Goßner/Schmitt, 67. Aufl., § 302 Rn. 28;… ablehnend: LR/Jesse, StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 93;… SK-StPO/Frisch, 6. Aufl., § 302 StPO, Rn. 71;… MüKoStPO/Allgayer, StPO, 2. Aufl., § 302 Rn. 43;… Radtke/Hohmann/Radtke, StPO, § 302 Rn. 52).
  • OLG Brandenburg, 09.06.1998 - 1 Ss OWi 34 B/98

    Rücknahme eines Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid; Ermächtigung des …

    Es kann auf sich beruhen, ob der vom Reichsgericht (RGSt. 77, 368) vertretenen Ansicht zuzustimmen ist, mit dem öffentlichen Interesse an der Sicherstellung des Strafverfahrens und dem Ansehen einer gerichtlichen Entscheidung sei es unvereinbar, wenn sie nachträglich dadurch außer Kraft gesetzt werden könnte, daß die Ermächtigung des Angeklagten zur Zurücknahme des Rechtsmittels noch erbracht würde, nachdem eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichtes erlassen worden und nach außen wirksam geworden ist.
  • BGH, 08.09.1978 - 2 StR 192/78

    Zur Zuständigkeit der Entgegennahme einer Rechtsmittelrücknahme

    Das Rechtsmittelgericht wird zur Entgegennahme der Rücknahmeerklärung erst zuständig, wenn ihm die Akten übersandt worden sind und es mit der Sache befaßt ist (RGSt 77, 368, 370; BGH in JZ 1951, 791; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 341/77 -).
  • BGH, 07.12.1977 - 3 StR 431/77

    Wirksamwerden einer Revisionsrücknahme

    Eine andere Auffassung würde zu dem vom Gesetz nicht gewollten Ergebnis führen, daß Revisionsentscheidungen für gegenstandslos erklärt werden müßten, wenn die Revision bei dem Gericht der unteren Instanz zurückgenommen wird, ohne daß diese Zurücknahme dem Revisionsgericht rechtzeitig bekannt wird (vgl. hierzu auch RGSt 77, 368, 371).
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