Rechtsprechung
| RG, 07.06.1943 - 2 D 441/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 87
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80
Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten - …
Abgesehen davon ist die Steuerumgehung nach § 6 Abs. 1 StAnpG (§ 42 Abs. 1 AO 1977) als solche grundsätzlich nicht strafbar, sondern nur dann, wenn der Steuerpflichtige pflichtwidrig unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um das Vorliegen einer Steuerumgehung zu verschleiern (Urteil des Reichsgerichts vom 7. Juni 1943 2 D 441/42, RGSt 77, 87, 94, 95, RStBl 1943, 562, 565; Franzen/Gast-de Haan/Samson, Steuerstrafrecht mit Steuerordnungswidrigkeiten, 2. Aufl., § 370 AO Rdnr. 105; Leise, Steuerverfehlungen, Kommentar, Bd. 1, § 370 AO Anm. 2 C IV, S. 190 a; Suhr/Naumann, Steuerstrafrecht, Kommentar zu §§ 369 bis 412 AO 1977, 3. - BGH, 19.06.1952 - 3 StR 937/51
Rechtsmittel
Das ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl RGSt 68, 411; 77, 87).
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