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Rechtsprechung
   RG, 30.03.1883 - 437/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1883,478
RG, 30.03.1883 - 437/83 (https://dejure.org/1883,478)
RG, Entscheidung vom 30.03.1883 - 437/83 (https://dejure.org/1883,478)
RG, Entscheidung vom 30. März 1883 - 437/83 (https://dejure.org/1883,478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 8, 153
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren …

    Rn. 7 Bei der Strafzumessung wird es allerdings häufig genügen, auf die Warnwirkung der - als solche bereits durch die Urteilsurkunde bewiesenen (RGSt 8, 153, 157; BGH MDR 1955, 121;… Mayr aaO) - früheren Verurteilung abzustellen, deren Mißachtung bei der Begehung weiterer Straftaten einen ähnlich gewichtigen Strafschärfungsgrund darstellen kann wie die Tatsache der früheren Begehung von Straftaten (s. zur Warnwirkung von DDR-Vorstrafen aber BGHSt 38, 71, 73).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der …

    Dies ist für Strafurteile anerkannt (vgl. RGSt 8, 153, 157 f.; 60, 297; RG JW 1931 2825; BGHSt 6, 141, 142;… Mayr in KK § 249 Rdn. 17).
  • OLG Köln, 16.07.2026 - 3 Ws 58/26

    Prozessuale Überholung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

    Der Inhalt der Urteilsgründe darf der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) uneingeschränkt zugrunde gelegt werden (vgl. bereits RGSt 8, 153, 157 f.; RGSt 60, 297;… BGH, Urt. v. 18.05.1954 - 5 StR 653/53, BGHSt 6, 141, 142; Beschl. v. 22.04.1983 - 3 StR 420/82, NJW 1983, 2335;… Urt. v. 14.05.1993 - 3 StR 176/93; Beschl. v. 17.11.2000 - 3 StR 389/00;… Urt. v. 17.03.2005 - 3 StR 39/05, NJW 2005, 1813;… Beschl. v. 02.12.2008 - 3 StR 203/08, BeckRS 2009, 5110 Rn. 4; ebenso Mosbacher, JuS 2023, 736, 737).
  • BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53

    Berechtigung eines Polizeiwachtmeisters zur Anwendung unmittelbaren Zwangs zwecks …

    Als Urkunde erbringt es Beweis darüber, dass ein Urteil ergangen, welche Entscheidung getroffen und auf welche Gründe diese gestützt worden ist, also unter Umständen auch darüber, wie die Aussagen von Zeugen von dem damaligen Gericht verstanden und beurteilt worden sind (RGSt 8, 153 [157]; RG HRR 1931 Nr. 1284, BGHSt 6, 141).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58

    Erschiessung eines pflegebedürftigen jüdischen Häftlings und Tötung eines …

    Gerichtliche Urteile sind trotz § 256 StPO verlesbar, selbst wenn sie ein Leumundszeugnis enthalten (…RG GA 48, 365; vgl. auch RG Rspr. 10, 16; RGSt 8, 153, 157; 60, 297; BGHSt 1, 337, 340 ff).
  • BGH, 04.12.1953 - 2 StR 32/53

    Rechtsmittel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 247 StPO schon deshalb verletzt ist, weil die Aussagen der anderen Angeklagten den beiden Angeklagten O. erst nach der letzten Vernehmung bekanntgegeben wurden (anders RGSt 8, 153; EG HRR 1940 Nr. 56; Bayer. ObLG 1951 Nr. 13).
  • BGH, 05.02.1953 - 4 StR 450/52

    Rechtsmittel

    Dass dem zuletzt vernommenen Angeklagten A. das Ergebnis der Vernehmung seines Mitangeklagten noch vor seiner eigenen Vernehmung mitgeteilt wurde, war nicht erforderlich; es genügte vielmehr eine Unterrichtung, nachdem beide Angeklagte wieder vorgelassen worden waren (RGSt 8, 153).
  • BGH, 15.02.1955 - 2 StR 489/54

    Rechtsmittel

    Hier soll die Mitteilung an jeden einzelnen erst zu geschehen brauchen, wenn sie alle wieder vorgelassen sind (RGSt 8, 153; 32, 121; 38, 348;… RG GA 43, 34; Recht 1914 Nr. 1203; HRR 1935 Nr. 477).
  • BGH, 05.07.1956 - 4 StR 209/56

    Rechtsmittel

    Abgesehen hiervon läßt § 249 StPO die Verlesung von früheren Strafurteilen zu, ohne zu unterscheiden, ob sie bereits rechtskräftig geworden sind oder nicht (RGSt 8, 153, 157).
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