Rechtsprechung
| RG, 20.02.1883 - 239/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 8, 62
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur …
Das Reichsgericht hat die Anrechnung im Urteil teils als "zulässig und jedenfalls auch zweckmäßig" bezeichnet (RG Rspr. 8, 3; RGSt 8, 62, 65;… RG GA 44, 255), teils sogar ohne Begründung als "selbstverständlich und geboten" erachtet (RGSt 46, 179, 183; 77, 151). - BGH, 02.06.1961 - 5 StR 136/61
Rechtsmittel
- BGH, 13.11.1951 - 1 StR 581/51
Gesamtstrafenbildung aus den ersterwähnten Strafen im nachträglichen …
Liegen die Voraussetzungen des § 79 StGB vor, so muss das erkennende Gericht grundsätzlich eine Gesamtstrafe aussprechen; nur wenn es keine sichere tatsächliche Grundlage für die Anwendung des § 79 StGB findet, und den Minderungsgrund nicht noch während der Hauptverhandlung beheben kann, ist es berechtigt, die Bildung der Gesamtstrafe der in § 460 StPO vorgesehenen Nachtragsentscheidung vorzubehalten (u.a. RGSt 8, 62; 34, 267; 37, 284; 49, 91; 64, 413). - BGH, 24.01.1952 - 4 StR 862/51
Verurteilung wegen fortgesetzten schweren Diebstahls unter Einbeziehung einer …
Dem erkennenden Richter ist es vielmehr unbenommen, auch bereits im Urteilsspruch den verbüßten Teil der Strafe in Abrechnung zu bringen (vgl. RGSt 8, 62, 385). - BGH, 25.09.1952 - 3 StR 506/52
Rechtsmittel
Die Anwendung des § 79 ist, wenn seine Voraussetzungen im Einzelfalle vorliegen, zwingend geboten (RGSt 8, 62; 34, 267).
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