Rechtsprechung
| RG, 22.10.1883 - 2137/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 9, 292
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.09.2024 - 3 StR 32/24
BGH verwirft Revision gegen Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung
Eine feste Grenze, ab welcher Anzahl ein Verbreiten vorliegt, lässt sich nicht bestimmen (s. bereits RG, Urteile vom 5. Oktober 1882 - Rep. C. 2/82, RGSt 7, 113, 114; vom 22. Oktober 1883 - Rep. 2137/83, RGSt 9, 292, 293 f.). - OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften
Zwar kann eine Sache auch im Wege des Verkaufs verbreitet werden, denn das Verkaufen ist lediglich als Unterart des Verbreitens anzusehen (vgl. RGSt 9, 292; 36, 350; BGHSt 19, 63/71).Der - überwiegend presserechtlich verwendete - Begriff der Verbreitung, der das Inverkehrbringen einer Sache, also ihr öffentliches Zugänglichmachen bezeichnet, enthält das Moment der Auslieferung an einen größeren Personenkreis und steht mithin im Gegensatz zur Hingabe nur an eine oder an einige wenige individuell bestimmte Personen (RGSt 9, 292 /293; 36, 330/531; BGHSt 13, 257/258;… Horn in SK StGB 3. Aufl. 1986 § 74 d Rn. 5;… Willms in LK 10. Aufl. 1980, § 86a StGB Rn. 7).
Vielmehr muss eine entsprechende Absicht (RGSt 7, 113/115; 9, 292/294; 16, 245/246; BayObLG 51, 417/422; 79, 71) oder zumindest eine in den "Umständen des Einzelfalles begründete Vorstellung (RGSt 42, 209/211; 55, 276/277; BGHSt 19, 63/71; BayObLG 63, 37/38; BayObLG …
- BGH, 06.10.1959 - 5 StR 384/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.11.1954 - 5 StR 421/54
Rechtsmittel
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