Rechtsprechung
| RG, 07.02.1908 - V 908/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 41, 82
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96
Zum Anhaltezeichen eines Polizeibeamten zum Zweck einer Verkehrskontrolle
Auch die unmittelbare Vollstreckung des in einem Gesetz zum Ausdruck gekommenen Staatswillens durch den hierzu berufenen Amtsträger ohne vorausgegangene gerichtliche oder behördliche Anordnung genießt den Schutz des § 113 StGB (RGSt. 41, 82, 85 ff.; BGHSt 25, 313, 315;… Dreher-Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 113 , Rn. 3). - BGH, 30.04.1974 - 4 StR 67/74
Zur Frage, ob ein Polizeibeamter, der einen Verkehrsteilnehmer bei einer …
Vollstreckungshandlung in diesem Sinne ist jede Handlung einer dazu berufenen Person, welche die Verwirklichung des (die Regelung eines bestimmten Falles anstrebenden,) nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die in § 113 StGB bezeichneten Staatsorgane bestimmten und begrenzten, notfalls zwangsweise durchsetzbaren Staatswillens bezweckt (RGSt 41, 82, 88).Wie das Reichsgericht in RGSt 41, 82 eingehend dargelegt hat, ergibt der Wortlaut der Vorschrift, daß auch die unmittelbare Vollstreckung des in einem Gesetz zum Ausdruck gekommenen Staatswillens ohne vorausgehende gerichtliche oder behördliche Anordnung den Schutz des § 113 StGB genießen soll.
- BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51
Flugzeugwart - § 239, § 25 Abs. 1 StGB, Freiheitsberaubung in mittelbarer …
Ob entsprechend der bisherigen Rechtsanschauung die im § 239 erwähnte Widerrechtlichkeit - anders als die im § 240 erwähnte Rechtswidrigkeit - ein Tatbestendsmerkmal ist und deshalb nach § 59 StGB vom Vorsatz umfasst werden muss (RGSt 41, 82; RG HRR 1938, 1568; OGHbrZ NJW 1950, 435; vgl auch BGHSt 1, 391, 402) [BGH 06.11.1951 - 1 StR 27/50], bedarf hier keiner Entscheidung; denn in Sinne dieser Rechtsanschauung hat die Angeklagte mit Vorsatz widerrechtlich gehandelt.
- BGH, 06.05.1982 - 4 StR 127/82
Vorliegen einer Vollstreckungshandlung gemäß § 113 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) …
Vollstreckungshandlung in diesem Sinne ist jede Handlung einer dazu berufenen Person, welche die Verwirklichung des (die Regelung eines bestimmten Falles anstrebenden) nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die in § 113 StGB bezeichneten Staatsorgane bestimmten, notfalls zwangsweise durchsetzbaren Staatswillens bezweckt (BGHSt 25, 313, 314 [BGH 30.04.1974 - 4 StR 67/74], im Anschluß an RGSt 41, 82, 88).Denn so lange jedenfalls ist der Beamte des besonderen Schutzes bedürftig, den § 113 Abs. 1 StGB ihm im Zusammenhang mit der Vornahme einzelner Vollstreckungshandlungen gewährt (vgl. hierzu RGSt 22, 227, 228; 41, 82, 84;… v. Bubnoff, a.a.O. Rdn. 2, 12).
- OLG Saarbrücken, 10.06.2026 - 1 ORs 28/26
Isolierte Sperrfrist, Fahrverbot, Schlechterstellungsverbot
Hinsichtlich des Tatvorwurfs des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte weist der Senat darauf hin, dass Vollstreckungshandlung i.S.v. § 113 Abs. 1 StGB und nicht nur bloße Diensthandlung i.S.v. § 114 StGB nur eine solche Handlung einer dazu berufenen Person ist, welche die Verwirklichung des die Regelung eines bestimmten Falles anstrebenden, nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die in § 113 StGB bezeichneten Staatsorgane bestimmten und begrenzten, notfalls zwangsweise durchsetzbaren Staatswillens bezweckt (RGSt 41, 82, 88; BGH…, Urteil vom 30. April 1974 - 4 StR 67/74 -, juris Rn. 5). - OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 460/96
Verriegeln der Autotür von innen - § 113 StGB, "Gewalt", Kriterien des § 240 StGB …
Auch die unmittelbare Vollstreckung des in einem Gesetz zum Ausdruck gekommenen Staatswillens durch den hierzu berufenen Amtsträger ohne vorausgegangene gerichtliche oder behördliche Anordnung genießt den Schutz des § 113 StGB (RGSt 41, 82, 85 ff.; BGHSt 25, 313, 315;… Dreher-Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 113, Rn. 3).Ein solches Verlangen wäre aber mit dem Zweck des § 113 StGB unvereinbar, den in Gesetz, Rechtsverordnung, Urteil, Gerichtsbeschluß oder Verfügung zum Ausdruck gebrachten Staatswillen und die zu seiner Ausführung berufenen Organe zu schützen (RGSt 41, 82, 85; OLG Karlsruhe in NJW 74, 2142, 2143;… Eser a.a.O., Rn. 2;… von Bubnoff a.a.O., Rn. 2).
- LG Berlin, 09.09.2008 - 27 O 112/08 Daher hatte die Kammer in einem dieselbe Äußerung betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Verlegerin der "Bunten" (27.O.908/07) auch die erlassene einstweilige Verfügung durch Urteil vom 11. Dezember 2007 bestätigt.
- BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
Rechtsmittel
Soweit tätlicher Widerstand durch Gewalt oder Bedrohung mit Gewalt in Frage kommt, geht § 113 als Sonderbestimmung dem § 114 StGB vor, weil ein solcher Widerstand nur gegenüber einer begonnenen oder schon beschlossenen, unmittelbar bevorstehenden Amtsausübung strafbar ist, wovon auch das Landgericht ausgeht (RGSt 41, 82, 89; 41, 181,JW 1938, 2195 Nr. 4, HRR 1938, 487). - LG Berlin, 09.09.2008 - 27 O 111/08 Daher hatte die Kammer in einem dieselbe Äußerung betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Verlegerin der "Bunten" (27.O.908/07) auch die erlassene einstweilige Verfügung durch Urteil vom 11. Dezember 2007 bestätigt.
- BGH, 05.07.1955 - 5 StR 249/55
Rechtsmittel
Wie schon das Reichsgericht in seinem Urteil RGSt 41, 82 [85] ausgeführt hat, ist gesetzgeberischer Zweck des § 113 StGB der Schutz des Staatswillens und der zu dessen Ausführung berufenen Organe. - OLG München, 20.07.1949 - 1 Ss 39/49
Erschiessung des Landrats von Altötting und 5 weiterer Männern wegen Teilnahme an …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".