Rechtsprechung
| RG, 11.01.1918 - IV 884/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 52, 76
Wird zitiert von ... (4)
- AG Schmallenberg, 27.04.2022 - 5 Cs 158/21 Die Wegnahme der Sache und mit ihr der Tatbestand des Diebstahls ist vollendet, sobald der bisherige Gewahrsam an der Sache durch die Handlung des Täters aufgehoben ist und andererseits der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt hat (so schon RGSt. 52, 76).
- BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69
Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der …
- BGH, 09.05.1956 - 3 StR 469/55
Rechtsmittel
Das setzt aber voraus, daß sie versteckt und dadurch der Wahrnehmung des bisherigen Gewahrsamsinhabers entzogen werden (so z.B. RGSt 12, 355 und 52, 76). - BGH, 01.06.1954 - 2 StR 340/53
Rechtsmittel
Die hier getroffene Entscheidung der Strafkammer läßt keinen Rechtsfehler erkennen (RGSt 52, 76; 66, 396).
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