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Rechtsprechung
   RG, 02.07.1942 - 3 D 43/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,220
RG, 02.07.1942 - 3 D 43/41 (https://dejure.org/1942,220)
RG, Entscheidung vom 02.07.1942 - 3 D 43/41 (https://dejure.org/1942,220)
RG, Entscheidung vom 02. Juli 1942 - 3 D 43/41 (https://dejure.org/1942,220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 76, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56

    Fahrgestellnummer - § 267 StGB

    Ähnlich hat das Reichsgericht entschieden, daß ein Korkaufdruck, der das Wort "Originalabfüllung" und einen Personennamen enthält, in Verbindung mit der gefüllten, mit dem Korken verschlossenen Flasche eine Urkunde ist, die mißbräuchliche Verwendung solcher "Brandkorke" also Urkundenfälschung sein kann (RGSt 76, 186).
  • OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78

    Oberhemden - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

    Dies gilt sowohl, wenn die Erklärung in einer Schrift enthalten ist und schon für sich genommen eine Urkunde darstellt (z.B. Personalausweis mit eingeklebtem Lichtbild: BGHGSt. 17, 97 ff; BGH LM § 267 StGB Nr. 22;… BGH GA 1956, 182), als auch dann, wenn sich die Urkunde aus dem Bezugsobjekt und einem Beweiszeichen zusammensetzt (z.B. Schuhe mit eingestempeltem Verkaufspreis: RGSt. 53, 237; 53, 327; RG Recht 1922 Nr. 347; Wein mit Korkbrandzeichen: RGSt. 76, 186; Auto mit Fahrgestellnummer oder amtlichem Kennzeichen: BGH VRS 5, 135; 39, 95, BGHSt 9, 235, 240; 18, 66, 70).
  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 382/51

    Faber-Castell-Stifte - § 267 StGB, Urkundsbegriff, Verhältnis zu …

    Tateinheit zwischen Urkundenfälschung und einem Vergehen nach § 24 WZG ist zwar nicht grundsätzlich unmöglich; sie kann dann gegeben sein, wenn der Täter ausser dem Warenzeichen noch Erklärungen des angeblichen Erzeugers auf der Ware anbringt, denen die Urkundeneigenschaft zukommt, z.B. eine Kontrollnummer (DRiZ Rspr 1929, 870; vgl auch RGSt 76, 186).
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