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RG, 06.01.1926 - I 151/25 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann im Eisenbahnfrachtrecht eine Teilung des Schadens nach § 254 BGB. auch dann stattfinden, wenn nach Lage des Falles die Bahn ohne Verschulden für Verlust oder Beschädigung des Frachtgutes haftet und daneben ein Verschulden des Absenders gegeben ist? 2. Kann ein ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz im Eisenbahnfrachtrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 112, 284
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96
Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs
Sie beruht auf der Überlegung, daß jemand, der diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, auch den Verlust oder die Kürzung seiner Ansprüche hinnehmen muß (vgl. z.B. BGHZ 9, 316, 318; RGZ 112, 284, 287), weil es im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem unbillig erscheint, daß jemand für den von ihm erlittenen Schaden trotz eigener Mitverantwortung vollen Ersatz fordert (vgl. z.B. BGHZ 34, 355, 363; 56, 163, 170). - BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58
Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße …
Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass Rechtsprechung und Schrifttum bei den durch § 83 Abs. 3 EVO erfassten Fällen von der Anwendbarkeit des § 254 BGB ausgehen (RGZ 112, 284; RG, EE 42, 92;… Goltermann, EVO , 2. Aufl., § 83 Rdn. 18, Finger, EVO , 2. Aufl., § 83 Rdn. 46 c), obwohl auch hier bei reiner Wortinterpretation angenommen werden könnte, für eine Abwägung nach § 254 BGB sei kein Raum, da ja Verschulden der Eisenbahn, ihre Befreiung von der Haftung schlechthin entfallen lasse. - BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52
Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB
Im Sinne des § 254 BGB besteht das Verschulden des Geschädigten darin, daß dieser die jenige Sorgfaltspflicht außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (RGZ 112, 284 [287]; RGZ 149, 6 [7;] RG DJ 1939, 1439).
- BGH, 25.06.1951 - III ZR 146/50
Eisenbahnhaftung bei Mitverschulden
Dass § 254 BGB kein Verschulden voraussetzt, sondern auch dann Anwendung findet, wenn eine Ersatzpflicht vom Gesetz ohne Rücksicht auf Verschulden eingeordnet ist, ist allgemeine Meinung (RGZ 112, 284 [286]). - KG, 14.11.1984 - 24 U 3084/84
Schadensersatz eines Künstlers gegen einen Konzertveranstalter wegen des …
Im Sinne des § 254 BGB besteht das Verschulden des Geschädigten darin, daß dieser diejenige Sorgfaltspflicht außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (RGZ 112, 284, 287; BGHZ 9, 316, 318). - BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 141/63
Anspruch auf Freigabe einer im Arrestverfahren erbrachten Sicherheit - Vorliegen …
Nach anerkannter Rechtsprechung kann sich der gemäß § 945 ZPO in Anspruch Genommene darauf berufen, daß der Arrestbeklagte durch sein schuldhaftes Verhalten dem Arrestkläger zur Ausbringung des Arrestes Anlaß gegeben habe (§ 254 Abs. 1 BGB); denn diese Vorschrift findet auch dann Anwendung, wenn eine Ersatzpflicht vom Gesetz ohne Rücksicht auf Verschulden angeordnet ist (RGZ 112, 284, 287).