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   RG, 04.02.1908 - Rep. II. 315/07   

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RG, 04.02.1908 - Rep. II. 315/07 (https://dejure.org/1908,199)
RG, Entscheidung vom 04.02.1908 - Rep. II. 315/07 (https://dejure.org/1908,199)
RG, Entscheidung vom 04. Februar 1908 - Rep. II. 315/07 (https://dejure.org/1908,199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Umfang der Vermutung für die Vollständigkeit der über ein Rechtsgeschäft errichteten Urkunde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung der Vollständigkeit der Vertragsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 15
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Dabei hat das Berufungsgericht außer acht gelassen, daß die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Vertragsurkunde widerlegbar ist (vgl. RGZ 68, 15; 103, 154, 156; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1988 - V ZR 73/87, NJW 1989, 898 [BGH 14.10.1988 - V ZR 73/87]).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 68/14

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übertragung eines Grundstücks an

    Allerdings ist sowohl für privatschriftlich verfasste als auch für notariell beurkundete Vertragsurkunden anerkannt, dass die Urkunde die Erklärung der Vertragsparteien vollständig und richtig wiedergibt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 143/01, NJW 2002, 3164, 3165; RGZ 68, 15; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl., § 119 Rn. 29; Ahrens, aaO Rn. 71).
  • OLG München, 19.03.2014 - 20 U 5031/13

    Unwirksamkeit eines Grundstücksübertragungsvertrages

    Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung wird insbesondere auch beurteilt, inwieweit eine formell beweiskräftige Urkunde dem Gericht die Überzeugung davon verschaffen kann, dass die beurkundeten Tatsachen und Vorgänge der Wirklichkeit entsprechen (Musielak/Huber, ZPO , 10. Aufl. 2013, § 415 Rn. 3), doch spricht zunächst die Vermutung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urkunde (RG, Urteil vom 04.02.1908, II 315/07, RGZ 68, 15; Zöller/Geimer, ZPO , 30. Aufl. 2014, § 415 Rn. 6).
  • OLG Oldenburg, 03.07.2012 - 12 U 61/10

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Grundstücksübertragungsvertrages

    Gründe, warum man diese Abrede nicht in die Vertragsurkunde aufgenommen hatte, hat der Kläger allerdings nicht vorgetragen (zur Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der über ein Rechtsgeschäft errichteten Urkunde vergl. RGZ 52, 26; 68, 15; 88, 370; BGH VersR 1960, 812; BGH NJW 1970, 1182; BGH MDR 1978, 567; BGH NJW 1980, 1680; BGH NJW-RR 1989, 1323) .
  • BGH, 14.04.1960 - VII ZR 63/59

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. z.B. RGZ 68, 15), die auch im Schrifttum gebilligt wird, ist zu vermuten, daß die über ein Rechtsgeschäft errichtete Urkunde den Inhalt der Vereinbarung vollständig wiedergibt.

    Vielmehr muß der Empfänger des Bestätigungsschreibens auch beweisen, daß die betreffende Abrede auch zu der Zeit, als das Bestätigungsschreiben abgefaßt wurde, nach dem Willen der Vertragschließenden noch gelten sollte (vgl. Nachschlagewerk des Reichsgerichts Nr. 236 zu § 346 HGB; RGZ 68, 15).

  • BGH, 04.12.1954 - II ZR 4/54

    Rechtsmittel

    Wer daher mündliche Vereinbarungen vor oder bei Abschluß des schriftlichen Vertrages gegen dessen Inhalt behauptet, kann damit solange nicht gehört werden, als er nicht weiter darlegt, daß entgegen der Vollständigkeit der Schrift auch das mündlich Besprochene habe gelten sollen, daß also die Schrift unrichtig oder unvollständig sei (RGZ 52, 23 [25, 26]; 68, 15 [16]).

    Hierbei kann nicht der allgemeine Satz aufgestellt werden, der Beweis hierfür könne nur aus besonderen Umständen entnommen werden, welche die Nichtaufnahme derartiger Nebenabreden in die Vertragsurkunde erklären (RG in JW 1915, 506/507; RGZ 68, 15 [16]), vielmehr wird dieser Gegenbeweis auch dann als geführt zu betrachten sein, wenn sich aus dem Vortrage der Parteien die Ernstlichkeit ihres Willens, daß die mündliche Einigung neben dem schriftlich Vereinbarten eine vertragliche Bindung darstellen solle, dadurch erweist, daß sie das mündlich Vereinbarte trotz der vereinbarten Schriftform in Vollzug setzen (vgl. BayObLGRZ 4, 468 [473]).

  • BGH, 05.11.1957 - VIII ZR 307/56

    Rechtsmittel

    Zwar kann der Nachweis von Umständen, die erkennbar auf die Geltung der mündlichen Abrede neben der Schrift schließen lassen, von erheblichem Gewicht für die Beweisführung sein, mit der die Unvollständigkeit der Urkunde dargetan werden soll (RGZ 52, 23; 68, 15, 16; vgl. auch RG JW 1912, 237, 238).

    Indessen hat das Reichsgericht die Auffassung vertreten, es sei nicht gerechtfertigt, als allgemein geltenden Satz aufzustellen, nur durch den Nachweis besonderer Umstände oder Gründe, wegen deren die mündliche Abrede nicht in die Urkunde aufgenommen worden ist, könne die Vermutung der Vollständigkeit der Urkunde entkräftet werden (RGZ 68, 15, 16).

  • OLG Dresden, 22.01.2003 - W XV 984/02

    Erlös bzw. Wertersatz aus dem Verkauf eines Grundstücks einer

    In Anbetracht dieser widersprüchlichen Erklärungen geht der Senat von der Vertragsurkunde aus, welche von der Antragstellerin unterschrieben worden ist und für deren Vollständigkeit und Richtigkeit eine tatsächliche Vermutung streitet (vgl. etwa: RGZ 68, 15, 16; BGH Urteil vom 19. März 1980 - VIII ZR 183/79, NJW 1980, S. 1680, 1781; MK-Schreiber, ZPO, Band 2, §§ 355 - 802 ZPO, 2. Aufl. 2000, § 416 ZPO Rn 9, S. 268 f), welche auch im FGG-Verfahren Gültigkeit beansprucht (vgl. Keidel, Kuntze, Winkler-Schmidt, FGG, 14. Aufl. 1999, § 15 FGG Rn 53, S. 384; Jansen, FGG, Band 1, §§ 1 - 34 FGG, 1969, § 15 FGG Rn 77, S. 352).
  • LG Köln, 08.03.2013 - 18 O 43/12

    Anspruch auf restlichen Werklohn aufgrund eines Vertrags über die Erbringung von

    Zu einer in sich schlüssigen und substantiierten Darlegung eines vom Urkundentext abweichenden übereinstimmenden Willens gehört deshalb auch der Vortrag solcher Umstände, welche die fehlende Aufnahme des Parteiwillens in die Urkunde erklären, das heißt die Angabe von Gründen dafür, dass die Parteien von der Beurkundung der fraglichen Abrede abgesehen haben (RGZ 68, 15; KG Urt. v. 27.05.2002, Az. 8 U 2074/00, zitiert nach Juris; LG Hamburg MDR 1967, 594; Bub/Treier/Heile, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rn. 767).
  • BGH, 17.10.1985 - I ZR 238/83

    Auslegung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens

    Zwar gilt eine widerspruchslos angenommene Vertragsbestätigung als vollständig (RGZ 68, 15; BGH, Urt. v. 15. Juni 1964 - II ZR 129/62, LM BGB § 130 Nr. 8 Bl. 2 = NJW 1964, 1951; BGHZ 67, 378, 381).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 47/77

    Erzeugnisse der in Liquiditätsschwierigkeiten und Lieferschwierigkeiten geratenen

  • BGH, 02.12.1959 - V ZR 72/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.05.1954 - V ZR 1/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1961 - V ZR 211/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1959 - V ZR 130/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 97/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1957 - VIII ZR 417/56

    Rechtsmittel

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