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   RG, 21.11.1914 - Rep. I. 119/14   

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RG, 21.11.1914 - Rep. I. 119/14 (https://dejure.org/1914,80)
RG, Entscheidung vom 21.11.1914 - Rep. I. 119/14 (https://dejure.org/1914,80)
RG, Entscheidung vom 21. November 1914 - Rep. I. 119/14 (https://dejure.org/1914,80)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Auslegung von Lizenzverträgen. Ist es gerechtfertigt, der späteren Nichtigerklärung des Schutzrechts bei Gebrauchsmusterlizenzverträgen eine andere Wirkung zuzuschreiben, als bei Patentlizenzverträgen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebrauchsmusterlizenz

  • Wolters Kluwer

    Gebrauchsmusterlizenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 86, 45
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 162/09

    Delcantos Hits

    a) Die Rechtsprechung hat zunächst für das Patentrecht und das Gebrauchsmusterrecht den Grundsatz aufgestellt, dass die Schutzunfähigkeit des Lizenzgegenstandes grundsätzlich weder die Rechtsverbindlichkeit des Lizenzvertrages noch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren berührt (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff. - Sprungfedermatratze; zum Patentrecht BGH, Urteil vom 12. April 1957 - I ZR 1/56, GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch; Urteil vom 26. Juni 1969 - X ZR 52/66, GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung; Urteil vom 25. Januar 1983 - X ZR 47/82, BGHZ 86, 330, 334 ff. - Brückenlegepanzer; Urteil vom 14. Mai 2002 - X ZR 144/00, GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 937 = WRP 2005, 1415 - Vergleichsempfehlung II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 121, 122; zum Gebrauchsmusterrecht Urteil vom 28. September 1976 - X ZR 22/75, GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 1968 - KZR 11/66, GRUR 1969, 409, 410 f. - Metallrahmen, mwN zur Rechtsprechung des Kartellsenats; vgl. ferner Benkard/Ullmann, PatG, 10. Aufl., § 15 Rn. 192 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 15 PatG Rn. 120, jeweils mwN auch zur Rechtsprechung des Reichsgerichts).

    Er hat diesen Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht mit dem Fall als vergleichbar angesehen, dass ein Lizenzvertrag über ein eingetragenes Gebrauchsmuster geschlossen ist, ein Gebrauchsmuster jedoch wegen fehlender Neuheit nicht besteht (vgl. dazu RGZ 86, 45, 56 f. - Sprungfedermatratze; BGH, GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel).

  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56

    Rechtsmittel

    Da der Lizenzvertrag als ein in der Regel gewagtes Geschäft anzusehen ist, trifft den Lizenzgeber oder Verkäufer eine Haftung für den zukünftigen Bestand des Patentes im Zweifel nicht (vgl. RGZ 78, 363 [367]; 86, 45 [53, 55]).

    Es wird dem Erwerber oder Lizenznehmer nach der in Rechtsprechung und Rechtslehre herrschenden Auffassung jedoch im Fall der nachträglichen völligen oder teilweisen Vernichtung des Patentes das Recht zugebilligt, das Vertragsverhältnis für die Zukunft zu lösen (vgl. RGZ 86, 45 [56], Reimer, PatG. Bemerkung 27 zu § 9, Krausse-Katluhn-Lindenmaier, PatG 4. Aufl. Bemerkung 9 zu § 9).

    Da der Lizenznehmer bis zur Nichtigkeitserklärung eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und eine günstige geschäftliche Stellung hatte, die er ohne den Lizenzvertrag nicht gehabt hätte, bleibt er bis zur Nichtigkeitserklärung zur Entrichtung der Lizenzgebühren verpflichtet (RGZ 86, 45 [56]; 101, 235 [238]; 123, 114 [116]; 155, 306 [314]).

    Darüber hinaus hat das Reichsgericht (RGZ 86, 45 [56]; Recht 1915 Nr. 2746) die offenbar oder wahrscheinlich gewordene Nichtigkeit der tatsächlichen Vernichtung dann gleichgestellt, wenn nach den Umständen das Patent seine bisherige geschäftliche Wirkung verloren hat und dem Lizenznehmer daher eine weitere Nutzung nicht mehr zumutbar ist.

    Ebenso wie bei der Gebrauchsmusterlizenz (RGZ 86, 45 [57]) sind die entwickelten Rechtsgrundsätze daher auch auf das ungeprüfte Patent anzuwenden.

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 7/90

    Unmöglichkeit bei Nutzungsvertrag über nichtexistentes Urheberrecht

    Danach werden weder die Rechtsverbindlichkeit eines Lizenzvertrages noch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren dadurch berührt, daß der Gegenstand des lizenzierten Schutzrechts nicht neu, fortschrittlich und erfinderisch ist (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff. - Sprungfedermatratze; BGH, Urt. v. 12.4.1957 - I ZR 1/56, GRUR 1957, 595 - Verwandlungstisch; BGH, Urt. v. 26.6.1969 - X ZR 52/66, GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung; BGH, Urt. v. 28.9.1976 - X ZR 22/75, GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; BGHZ 86, 330, 334 - Brückenlegepanzer; auch Ballhaus in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 306 Rdn. - Benkard/Ullmann, PatG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 92 ff.).

    Der Senat hat diese Fälle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht mit dem Fall als vergleichbar angesehen, in dem ein Lizenzvertrag über ein eingetragenes Gebrauchsmuster geschlossen ist, ein Gebrauchsmuster jedoch wegen fehlender Neuheit nicht besteht (dazu RGZ 86, 45, 56 f. - Sprungfedermatratze; BGH, Urt. v. 28.9.1976 - X ZR 22/75, aaO. - Werbespiegel).

  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß den Verkäufer in der Regel keine Haftung für die Erteilung des Schutzrechts auf die Anmeldung treffe und daß im Falle einer nachträglichen Versagung des Schutzrechts keine rückwirkende Unwirksamkeit des Kaufvertrages eintrete (vgl. BGH GRUR 1961, 466, 468 - Gewinderollkopf - unter Hinweis auf RGZ 78, 363, 367; 86, 45, 53).
  • BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

    Diese Frage ist in Übereinstimmung mit der im Schrifttum durchweg vertretenen Meinung, daß die Löschung eines Gebrauchsmusters in ihren Wirkungen der Vernichtung eines Patentes sachlich gleichzustellen sei (Klauer-Möhring, PatG 2. Aufl. Anm. 3 zu § 7 GebrMG; Reimer, PatG 2. Aufl. Rdz. 11 zu § 7 GebrMG; Tetzner, PatG 2. Aufl. Anm. 16 zu § 7 GebrMG; vgl. auch RGZ 86, 45, 54), zu bejahen.
  • BGH, 05.12.1961 - I ZR 76/60

    Rechtsmittel

    Für den Fall der - hier nicht gegebenen - Vernichtung des Schutzrechtes hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung trotz der Rückwirkung des Nichtigkeitsurteils den Lizenznehmer zur Entrichtung der aus dem Lizenzvertrag geschuldeten Leistungen bis zur Nichtigkeitserklärung für verpflichtet gehalten weil er bis dahin eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und eine günstige geschäftliche Stellung hatte, die er ohne den Lizenzvertrag nicht gehabt hätte (RGZ 86, 45, 56; 101, 235, 238; 123, 114, 116; 155, 306, 314).

    Darüber hinaus hat das Reichsgericht (RGZ 86, 45, 56; Recht 1915 Nr. 2746) die offenbar oder wahrscheinlich gewordene Nichtigkeit der tatsächlicher Vernichtung dann gleichgestellt, wenn nach den Umständen das Patent seine bisherige geschäftliche Wirkung verloren hatte und dem Lizenznehmer daher eine weitere Nutzung nicht mehr zumutbar war.

  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Die frühere Rechtsprechung hat im Rahmen der Vertragsfreiheit Wettbewerbsbeschränkungen auch für die Zeit nach Beendigung des Patentschutzes für zulässig erachtet (RGZ 86, 45 [53]; RG in MuW 1912/1913, 552 f; 1927/1928, 208 f; 1933, 62 [64]).
  • VG Schwerin, 14.03.2016 - 16 B 3993/15

    Asylrecht (Somalia)

    Die Defizite des italienischen Asylverfahrens sind nicht von solchem Gewicht, dass sich daraus eine individuelle Gefährdung jedes einzelnen Asylbewerbers im Falle der Abschiebung nach Italien ableiten ließe (vgl. z.B. VG B-Stadt, Beschl. v. 14.03.2013, 5 B 118/13 As; ausführlich Beschl. v. 13.02.2013, 5 B 49/13 As und Beschl. v. 18.09.2013, 5 B 505/13 As; Beschl. v. 23.01.2013, 5 B 8/13 As; Beschl. v. 05.11.2012, 5 B 708/12 As, VG B-Stadt, Beschl. v. 04.06.2012, 5 B 219/12 As; Beschl. v. 09.01.2012, 5 B 738/11 As; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschl. v. 13.02.2012, 2 BvR 285/12; VG B-Stadt, Beschl. v. 27.09.2012, 8 B 434/12 As; so auch zuletzt VG B-Stadt, Beschl. v. 25.02.2014, 5 B 119/14 As).
  • BGH, 28.09.1976 - X ZR 22/75

    Gebrauchsmusterlizenzvertrag über Blinkwerbespiegel - Folgen der

    Dies gilt sowohl für Patente, die aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind (RGZ 101, 235, 238 - Hülsen; BGH GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung) als auch für ungeprüfte Schutzrechte wie Patente, die ohne Prüfung aufgrund des 1. Überleitungsgesetzes erteilt worden waren (BGH GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch; BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette) und Gebrauchsmuster (RGZ 86, 45, 53 - Sprungfedermatratze; Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1963 - Ia ZR 3/63 - Rückstrahler-Dreieck).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 94/59
    Aus dieser Wagnisnatur hat die Rechtsprechung die Schlußfolgerung gezogen, daß in der Regel den Patentverkäufer oder Lizenzgeber keine Haftung für den zukünftigen Bestand des Schutzrechts treffe (vgl. RGZ 78, 363, 367; 86, 45, 53) und daß bei nachträglicher Vernichtung des Schutzrechts keine rückwirkende Unwirksamkeit, sondern allenfalls eine Auflösung des Kauf- oder Lizenzvertrages für die Zukunft in Betracht kommt (vgl. BGH in GRUR 1957, 596 - Verwandlungstisch).
  • BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66

    Abschluss eines Vertrages über eine Herstellungslizenz und eine Betriebslizenz -

  • VG Schwerin, 13.02.2015 - 5 B 700/14
  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 21/68

    Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren für Trinkglasuntersetzer - Bedeutung des

  • BGH, 22.12.1960 - II ZR 16/59

    Der Begriff der unmöglichen Leistung - Behandlung der anfänglichen Unmöglichkeit

  • BGH, 05.02.1963 - Ia ZR 3/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59

    Berechtigung zur Minderung einer vereinbarten Vergütung für die Überlassung eines

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