Rechtsprechung
RG, 31.05.1921 - VI 72/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wird die Ausschlußfrist des § 5 des Preuß. Tumultschadengesetzes vom 11. März 1850 (PrTG.) durch die Erhebung einer Feststellungsklage auch dann gewahrt, wenn die Feststellungsklage nicht allen Erfordernissen des § 256 ZPO. genügt? 2. Inwieweit sind die Vorschriften des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tumultschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 339
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88
Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische …
Zu diesen Erkenntnisquellen gehören auch Zeitungs-, Rundfunk- oder Fernsehberichte (vgl. Stein/Jonas, ZPO , 1972, § 291 Anm. I 1; RGZ 102, 339 >343 f.<). - BGH, 31.01.2024 - VII ZB 57/21
Offenkundigkeit einer Rechtsnachfolge bei Bekanntmachung im Staatsanzeiger?
So stellte bereits nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts eine allgemein anerkannte Tageszeitung eine Informationsquelle für allgemeinkundige Tatsachen dar (RG, Urteil vom 31. Mai 1921 - VI 72/21, RGZ 102, 339, 343 f.). - LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
Veranlassung der Tochtergesellschaft zur Herbeiführung der Zustimmung zur …
Insoweit ist anerkannt, dass, soweit nicht - was hier aber nicht der Fall ist - ausnahmsweise eine gesetzliche Inbezugnahme erfolgt, die für Verjährungsfristen geltenden Vorschriften auf gesetzliche Ausschlussfristen grundsätzlich unanwendbar sind, da es sich nach Gegenstand und Wirkung um völlig verschiedene Rechtsinstitute handelt ( RGZ 102, 339, 341; 158, 137, 140; BGHZ 33, 360, 363; BGHZ 98, 295, 298; Staudinger/Peters (2001) Vor § 194 a.F. RdNr. 15; RGRK/Johannsen Vor § 194 a.F. RdNr. 7).
- OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02
Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung: …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.10.1960 - III ZR 132/59
Rechtsnatur der Frist zur Erhebung der Klage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.04.1952 - V ZR 24/51
Rechtsmittel
Dass eine Tatsache durch öffentliche Bekanntmachung offenkundig geworden ist, erübrigt den Beweis (§ 291 ZPO; vgl. RGZ 102, 339 [342]), enthebt aber die Parteien nicht der Notwendigkeit, sie im Rechtsstreit vorzutragen und sich darauf zu beziehen.