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   RG, 22.10.1927 - V 40/27   

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RG, 22.10.1927 - V 40/27 (https://dejure.org/1927,121)
RG, Entscheidung vom 22.10.1927 - V 40/27 (https://dejure.org/1927,121)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1927 - V 40/27 (https://dejure.org/1927,121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 261
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Veranlassung zur Erhebung einer Klage - auch die Zustellung eines Mahnbescheids (früher Zahlungsbefehls - § 696 Abs. 2 ZPO a.F.) bewirkt nach eingelegtem Widerspruch die Rechtshängigkeit einer Sache (§ 696 Abs. 3 ZPO) - gibt man durch ein Verhalten, das vernünftigerweise den Schluß auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (RGZ 118, 261, 264; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 37. Aufl. § 93 Anm. 3; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl. § 93 Rdn. 12).
  • OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98

    Unfallregulierung ist ein langsames Geschäft und wer zu früh klagt, trägt die

    Veranlassung zur Klage gibt man durch ein Verhalten, das vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (RGZ 118, 261 [264]).
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 U 38/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Veranlassung zur Erhebung der Klage gibt ein Beklagter durch ein vorprozessuales Verhalten, das vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (RGZ 118, 261, 264; BGH, NJW 1979, 2040, 2041).
  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 112/78

    Amtspflicht - Verletzung - Übernahme in Beamtenverhältnis - Bewerber - Ermittlung

    Veranlassung zur Erhebung einer Klage - auch die Zustellung eines Mahnbescheids (früher Zahlungsbefehls - § 696 II ZPO a. F.) bewirkt nach eingelegtem Widerspruch die Rechtshängigkeit einer Sache (§ 696 III ZPO) gibt man durch ein Verhalten, das vernünftigerweise den Schluß auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (RGZ 118, 261 [264]; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 37. Aufl., § 93 Anm. 3; Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 93 Rdnr. 12).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2001 - 1 MN 1194/01

    Abänderungsverfahren; Bebauungsplan; Eilverfahren; ergänzendes Verfahren;

    Die Antragstellerin durfte vielmehr annehmen, nur durch den Abänderungsantrag erreichen zu können, dass ihr Bebauungsplan in der nunmehr beschlossenen Fassung durch die Äußerungsberechtigte auch ausgenutzt werden kann (vgl. RG, Urt. vom 22.10.1927 - V 40/27 -, RGZ 118, 261, 264; vgl. auch Eyermann-Rennert, a.a.O., § 156 RdNr. 3 und Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 156 RdNr. 3).
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 W 25/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Veranlassung zur Erhebung der Klage gibt ein Beklagter durch ein vorprozessuales Verhalten, das vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (RGZ 118, 261, 264; BGH, NJW 1979, 2040, 2041).
  • OLG Naumburg, 22.10.1997 - 7 W 34/97

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil;

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  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - 2 W 39/03

    Entschädigungsansprüche wegen Benutzung einer patentierten Erfindung

    Anlass zu einer auf Unterlassung, Rechnungslegung und Feststellung der Verpflichtung zum Schadenersatz und zur Leistung einer angemessenen Entschädigung wegen Benutzung einer patentierten Erfindung gerichteten Klage ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die die klagende Partei aus objektiver Sicht zu der Überzeugung führen müssen, sie werde ohne gerichtliche Hilfe nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. Benkard/Rogge, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 9. Auflage, § 139 PatG, Rdnr. 163 unter Hinweis auf RGZ 118, 261, 264).
  • BGH, 07.03.1968 - II ZR 171/67

    Möglichkeiten der Ausräumung eines vorhandenen Feststellungsinteresses durch den

    Allerdings sind sowohl das auf Grund des § 256 ZPO verfolgte Begehren (RGZ 118, 261, 263) als auch die besonderen Prozeßvoraussetzungen dieser Bestimmung (RGZ 164, 79) des Anerkenntnisses fähig.
  • BFH, 16.11.1967 - V B 9/67

    Aussetzung der Vollziehung - Erledigung in der Hauptsache - Billiges Ermessen -

    Keine Veranlassung, das Gericht anzurufen, ist mit anderen Worten gegeben, wenn bei verständiger Würdigung der Umstände des Falles anzunehmen ist, daß der Kläger oder Antragsteller auch ohne Prozeß das Prozeßziel erreicht haben würde (Urteil des RG V 40/27 vom 22. Oktober 1927, RGZ 118, 261, 2 6 4).
  • KG, 01.06.1987 - 24 W 624/87
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 49/51

    Rechtsmittel

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