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   RG, 12.04.1935 - II 349/34   

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https://dejure.org/1935,441
RG, 12.04.1935 - II 349/34 (https://dejure.org/1935,441)
RG, Entscheidung vom 12.04.1935 - II 349/34 (https://dejure.org/1935,441)
RG, Entscheidung vom 12. April 1935 - II 349/34 (https://dejure.org/1935,441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines in einer Versammlung der Besitzer von Schuldverschreibungen gefaßten Beschlusses eine positive oder eine negative Feststellungsklage? Über die Betreislast bei einer solchen Klage. 2. Über die Erfordernisse der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 148, 3
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 31.05.2016 - XI ZR 370/15

    Kündigung von Anleihen: Außerordentliche Kündigung von

    Das Schuldverschreibungsgesetz von 1899 führt zu einer Vergemeinschaftung der Gläubigerinteressen, um "zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen" (§ 1 Abs. 1 SchVG 1899; vgl. auch RGZ 148, 3, 16) zu praktischen Lösungen bei der Sanierung des Schuldners zu gelangen sowie dadurch nach Möglichkeit dessen Zahlungsschwierigkeiten zu beheben und die Werthaltigkeit der Anleihe zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. Vogel, ZBB 1996, 321, 322).
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch

    Daher muß, wer sich auf die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts beruft, beweisen, daß es gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB; RGZ 148, 3, 6; BAG JZ 1973, 375, 376) oder die guten Sitten verstieß (§ 138 BGB; BGH Urteil vom 29. Juni 1979 - III ZR 156/77 - NJW 1979, 2089; Palandt/Heinrichs BGB 42. Aufl. § 138 Anm. 1 m.w.Nachw.).
  • LG Kassel, 29.07.1988 - 6 O 770/88
    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen eines Gesetzesverstoßes trägt nämlich derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts beruft (vgl. u.a. RGZ 148, 3, 6; BGH, NJW 1983, 2018, 2019; Palandt/Heinrichs, § 134 Rdn. 1 h).
  • BGH, 16.04.1955 - IV ZR 293/54

    Rechtsmittel

    Dieses Ergebnis entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 148, 3 f [6]; Warn Rspr 1928 Nr. 34 und 1929 Nr. 120).
  • BGH, 13.10.1961 - I ZR 6/60

    Rechtsmittel

    Unter Rechtsverhältnis ist dabei nach herrschender Rechtsauffassung eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einem Gegenstand zu verstehen (so u.a. RGZ 144, 54; 148, 3, 6; BGHZ 22, 43, 47) [BGH 15.10.1956 - III ZR 226/55] .
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