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   RG, 18.06.1918 - Rep. VII. 52/18   

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RG, 18.06.1918 - Rep. VII. 52/18 (https://dejure.org/1918,216)
RG, Entscheidung vom 18.06.1918 - Rep. VII. 52/18 (https://dejure.org/1918,216)
RG, Entscheidung vom 18. Juni 1918 - Rep. VII. 52/18 (https://dejure.org/1918,216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 158
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Zwar sind in Rechtsprechung und Schrifttum gelegentlich Transport-, Montage-, Unterbringungs- und Untersuchungskosten des Käufers als notwendige Verwendungen auf die Sache angesehen worden (vgl. z.B. RGZ 93, 158, 159; RG JW 1906, 202; Recht 1909 Nr. 36; OLG Cöln OLGE 4, 39; OLG Gelle OLGE 22, 230, 231; KG OLGE 28, 138, 139; Staudinger/Ostler, BGB, 11. Aufl., § 467 Rdn. 34; Brüggemann in: Großkommentar zum HGB, 3. Aufl., § 377 Anm. 71 b; Soergel/Siebert/Ballerstedt, BGB, 10. Aufl., § 467 Rdn. 2; anders dagegen RGZ 52, 18, 19; Wolff Gruchot 48, 506).
  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

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  • BGH, 10.01.1972 - VII ZR 132/70

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten

    § 477 Abs. 3 sei daher z.B. nicht anwendbar, wenn der Berechtigte den Schadensersatzanspruch neben und zugleich mit der Wandlung hätte geltend machen können (RGZ 93, 158).

    Das Berufungsgericht beruft sich auf das Urteil RGZ 93, 158.

  • BGH, 26.06.1984 - VI ZR 232/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

    Die Unterbrechung der Verjährung tritt zwar nur für den geltend gemachten Anspruch ein, d.h. für den Streitgegenstand der erhobenen Klage (BGH, Beschluß v. 25. Februar 1982 - III ZR 76/81 - VersR 1982, 582), so daß - wie das Berufungsgericht nicht verkennt - bei Erhebung einer Teilklage die Verjährung grundsätzlich nur in Höhe des eingeklagten Betrages unterbrochen wird (RGZ 93, 158, 160).
  • AG Waldbröl, 22.02.2016 - 15 C 119/15

    Vollstreckungsabwehrklage; Rechtsschutzbedürfnis; Umfang; sachliche

    Für eine Teilklage entsprach es allgemeiner Ansicht, dass sie die Verjährung nur für den geltend gemachten Anspruchsteil unterbrach (vgl. RGZ 57, 372; 65, 398; 66, 365; 93, 158, 159 f.; BGH NJW 1976, 960, 961; NJW-RR 1988, 692, 693; ebenso nunmehr für die Hemmung gem. § 204 I Nr. 1 BGB nF: BGH NJW 2009, 1950 Rn. 12).
  • BGH, 20.11.1953 - I ZR 269/52

    Rechtsmittel

    Ob der Ausschluß der Haftung zu beschränken wäre auf Schadensersatzansprüche wegen solcher positiven Vertragsverletzungen, die unmittelbar die Herstellung des Werkes betreffen und zu einer Mangelhaftigkeit des Werkes selbst führen und die nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 93, 158 [160 f]; LZ 1916 Sp. 1362 ff Nr. 4) auch die Anwendung der für echte Gewährleistungsansprüche geltenden kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB rechtfertigen, kann hier dahingestellt bleiben; denn es kann nicht zweifelhaft sein, daß alle Schäden, deren Ersatz die Klägerin fordert, darauf zurückzuführen waren, daß nach der Behauptung der Klägerin Teile des Werkes selbst, nämlich Ölkupplung, Servo-Motor und Ölentleerungsring, infolge eines von der Beklagten zu vertretenden Verhaltens fehlerhaft und unbrauchbar geworden waren und daß sie keineswegs "nur durch das Hinzutreten eines besonderen selbständigen Ereignisses herbeigeführt" worden sind (RGZ 115, 122 [125]).
  • BGH, 04.11.1970 - VIII ZR 257/68

    Abschluss eines Vertrages über den Ankauf von Druckereimaschinen - Geltendmachung

    Ob, wie die Beklagte meint, die Rücknahme auch als Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht gewertet werden kann und ob etwa nach § 477 Abs. 3 BGB die Unterbrechung der Verjährung des Anspruches auf Wandlung auch die Unterbrechung der Verjährung des Anspruches der Beklagten auf Schadensersatz bewirkt haben kann, obwohl die Beklagte nicht Schadensersatzansprüche anstelle einer nicht zum Zuge gekommenen Wandlung, sondern nachträglich neben und außerhalb der nach ihrer Ansicht vollzogenen Wandlung geltend macht (vgl. hierzu RGZ 93, 158, 162), bedarf indessen keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 12.02.1959 - II ZR 179/57

    Rechtsmittel

    Der Beklagte kann bei Fehlen der zugesicherten Eigenschaften entweder Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (RGZ 93, 158, 163), nicht aber, soweit die Klageforderung in Frage steht, mindern und, soweit es sich um seine Widerklage handelt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wie er das getan hat.
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