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   RG, 28.11.1918 - Rep. VI. 290/18   

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https://dejure.org/1918,269
RG, 28.11.1918 - Rep. VI. 290/18 (https://dejure.org/1918,269)
RG, Entscheidung vom 28.11.1918 - Rep. VI. 290/18 (https://dejure.org/1918,269)
RG, Entscheidung vom 28. November 1918 - Rep. VI. 290/18 (https://dejure.org/1918,269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann in Fällen, in denen mit der Übernahme und Ausführung eines im öffentlichen Interesse unentgeltlich übernommenen Auftrags offensichtlich und nach der Natur der Sache eine für beide Teile erkennbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Beauftragten verbunden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Auftraggebers für beim Beauftragten entstandene Schäden bei mit der Durchführung des Auftrags verbundener Gefahr für Leben und die Gesundheit

  • opinioiuris.de

    Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Beauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 169
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58

    Untergang des Schadensersatzanspruchs des Beauftragten im Falle der Verknüpfung

    Ob und inwieweit auch für derartige Schaden vom Auftraggeber Ersatz zu leisten ist, ist vom Gesetzgeber für den Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs bewußt offengelassen und Rechtsprechung und Rechtslehre überlassen worden (RGZ 94, 169, 170).
  • BVerwG, 24.10.1969 - VII P 6.68

    Ersatz eines auf der Dienstfahrt entstandenen Sachschadens nach Beamtenrecht -

    Doch hat bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts den Ersatz unfreiwilliger Aufwendungen, die durch einen erlittenen Schaden notwendig wurden, insoweit zugelassen, als dieser Schaden durch die mit der Ausführung des Auftrags naturgemäß verbundene Gefahr entstanden war (RGZ 94, 169; 98, 199; 122, 298).
  • BGH, 28.03.1957 - VII ZR 234/56
    Nach der als zutreffend anzusehenden Rechtsprechung und Rechtslehre (RGZ 94, 169; 98, 195; 122, 298 [302]; 167, 85 [89]; RGJW 1931, 3442; 1937, 152; OLG Düsseldorf DRSp I (138) 18 b; vgl. auch RGRK 10. Aufl. Anm. 3, Staudinger-Nipperdey 10. Aufl. Anm. 10, Soergel 8. Aufl. Anm. 6 zu § 670 BGB; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht 14. Bearb § 162, 3, 4) hat der Auftraggeber in Anwendung des dem § 670 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedankens für Schäden des Beauftragten einzustehen, die auf ein Verschulden des Auftraggebers bei der Erteilung oder der Ausführung des Auftrags zurückzuführen sind.
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