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Rechtsprechung
   RG, 06.10.1920 - Rep. I. 135/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,35
RG, 06.10.1920 - Rep. I. 135/20 (https://dejure.org/1920,35)
RG, Entscheidung vom 06.10.1920 - Rep. I. 135/20 (https://dejure.org/1920,35)
RG, Entscheidung vom 06. Oktober 1920 - Rep. I. 135/20 (https://dejure.org/1920,35)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe des Ersatzes für den Verlust von Frachtgut durch die Eisenbahn

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 103
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.01.2022 - VII ZR 424/21

    Haftung des Herstellers wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch den …

    Der Hinweis auf das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 1. Juli 2021 (5 U 135/20, nicht veröffentlicht) ist unbehelflich, weil es einen von der AUDI AG hergestellten, in einem Audi A6 verbauten anderen Motortyp betraf, der einem verpflichtenden Rückruf unterlag, weil das KBA die Prüfstandsbezogenheit der dortigen "Aufheizstrategie" in dem Bescheid festgestellt hatte.
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 260/90

    Substanzschäden infolge Lieferfristüberschreitung

    Hierbei handelt es sich - vergleichbar der Regelung in § 430 HGB, § 85 EVO - um eine, von der Regelung in §§ 249 ff. BGB abweichende, pauschalierende Wertersatzregelung, die im Hinblick auf eine erleichterte Schadensfeststellung davon absieht, auf das individuelle Ersatzinteresse des Gläubigers abzustellen (vgl. auch RGZ 100, 103, 104; 117, 131, 134; Heuer, Die Haftung des Frachtführers nach der CMR, S. 116 ff.;… Helm/Großkomm. HGB, 3. Aufl., § 482 HGB Anh. III Art. 23 CMR Anm. 2).
  • BGH, 04.11.1955 - I ZR 14/54

    Rechtsmittel

    Diese Art der Schadensberechnung soll die Umstände des Einzelfalles und die Sonderverhältnisse der Frachtbeteiligten in weitgehendem Maße ausschließen; es soll kein individueller, sondern ein objektiver Maßstab angelegt werden (RGZ 100, 103 [104]).
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