Rechtsprechung
| RG, 18.11.1920 - Rep. VI. 357/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Urkunde über die Errichtung einer Familienstiftung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auslegung einer Urkunde über die Errichtung einer Familienstiftung nach dem Willen des Stifters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hypotheses.org (Leitsatz)
Domänenvermögen, Fideikommiss
Papierfundstellen
- RGZ 100, 230
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten …
Rn. 28 Die Frage, ob die dem Kreis der Destinatäre angehörenden Personen einen klagbaren Anspruch auf die Stiftungsleistungen haben, entscheidet sich ausschließlich nach dem in der Stiftungsurkunde oder der Stiftungssatzung niedergelegten Willen des Stifters, der erforderlichenfalls durch Auslegung der Satzung zu ermitteln ist (vgl. RG, Urteil vom 18. November 1920 - VI 357/20, RGZ 100, 230, 234; BGH, NJW 1957, 708; NJW 1987, 2364, 2366;… Stumpf in Stumpf/Suerbaum/Schulte/Pauli aaO B § 85 BGB Rn. 25;… Blydt-Hansen aaO S. 107). - BGH, 22.01.1987 - III ZR 26/85
Klagerecht der Destinatäre einer Stiftung
In der Rechtsprechung hat bereits das Reichsgericht in bezug auf die Rechtsstellung der Destinatäre wiederholt auf die Bedeutung des Stifterwillens abgestellt (vgl. SeuffArch 56 Nr. 216; RGZ 100, 230, 234f.; LZ 1917, 1075f.; 1929, 324; HRR 1931 Nr. 1427).
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