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| RG, 15.12.1920 - V 348/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 102
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65
Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …
Jedoch ist in RGZ 101, 102, 107 davon die Rede, daß der, der in das Eigentum "eingreift", verpflichtet sei, und in RGZ 155, 316, 319 ist - für einen Fall des § 26 GewO - gesagt, daß die Frage, gegen wen sich der Anspruch auf Schadloshaltung richte, aus § 1004 BGB zu beantworten sei, der Anspruch sich demzufolge gegen den "Störer" richte. - BGH, 15.11.1968 - V ZR 48/65
Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch bei Betrieb einer gefährlichen …
Träfe diese Voraussetzung zu und wäre den Nachbarn somit der ihnen zivilrechtlich zustehende Beseitigungsanspruch gemäß §§ 16, 26 GewO genommen gewesen, so hätte die Beklagte, ohne daß ihr ein Verschulden nachgewiesen werden müßte, für den Schaden aufzukommen, der durch den Bestand oder die Benutzung der gefährlichen Anlage der Beklagten am 13. August 1953 verursacht worden ist (RGZ 104, 81, 85 f; 101, 102;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 907 Anm. 2 a und Anm. 12; zu § 906 BGB vgl. ferner RGZ 139, 29, 34 f; BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; NJW 1959, 97, 99) [BGH 08.10.1958 - V ZR 54/56]. - BGH, 15.11.1968 - V ZR 49/65
Klage eines Sachversicherers auf Ersatz von Explosionsschäden - Explosion durch …
Träfe diese Voraussetzung zu und wäre den Nachbarn somit der ihnen zivilrechtlich zustehende Beseitigungsanspruch gemäß §§ 16, 26 GewO genommen gewesen, so hätte die Beklagte, ohne daß ihr ein Verschulden nachgewiesen werden müßte, für den Schaden aufzukommen, der durch den Bestand oder die Benutzung der gefährlichen Anlage der Beklagten am 13. August 1953 verursacht worden ist (RGZ 104, 81, 85 f; 101, 102;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 907 Anm. 2 a und Anm, 12; zu § 906 BGB vgl. ferner RGZ 139, 29, 34 f; BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; NJW 1959, 97, 99) [BGH 08.10.1958 - V ZR 54/56]. - BGH, 22.10.1957 - I ZR 96/56
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