Rechtsprechung
| RG, 22.01.1921 - V 420/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eigentümergrundschuld; Grundbuchberichtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 231
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08
Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?
Der Löschungsanspruch ist nämlich eine in der Rechtsprechung anerkannte (Senat, BGHZ 41, 30, 31 ; RGZ 91, 218, 226; 101, 231, 233 f.) Form der Berichtigung des Grundbuchs nach Umwandlung einer (Sicherungs-) Hypothek in eine Eigentümergrundschuld. - BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62
Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch
Betrifft ein Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB, wie hier, eine Hypothek, die infolge Erlöschens der zugrunde liegenden Forderung gemäß §§ 1163 Abs. 1 Satz 2, 1177 Abs. 1 BGB Eigentümergrundschuld geworden sein soll, dann steht es dem Eigentümer des belasteten Grundstücks frei, statt Umschreibung auf seinen Namen sogleich die Löschung des Eintrages zu verlangen (RGZ 91, 218, 226; 101, 231, 233 f). - BGH, 14.01.1972 - V ZR 164/69
Voraussetzungen für die Löschung einer Hypothek - Nichtbestehen der einer …
Geht man davon aus, so stand der Inhalt des Grundbuchs infolge der Eintragung einer Fremdhypothek mit der wirklichen Rechtslage nicht in Einklang; die Eigentümerin konnte dann von dem als Hypothekengläubiger Eingetragenen Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB) oder statt dessen Löschungsbewilligung verlangen (RGZ 101, 231, 234).Da die Klägerinnen vielmehr statt der Berichtigung Löschungsbewilligung verlangen und in einem solchen Anspruch eine Verfügung über die etwaige Eigentümergrundschuld zum Ausdruck kommt (RGZ 101, 231, 234), so müßten sie ihre Verfügungsbefugnis dartun.
- BGH, 12.06.1970 - V ZR 145/67
Möglichkeit der Beschränkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs auf Löschung des …
Zur Eintragung eines Rechts im Grundbuch gehört jedoch die Angabe eines Berechtigten; ohne sie ist die Eintragung inhaltlich unzulässig (Senatsurteil von 13. Juli 1960, V ZR 66/59, DKotZ 1961, 485; Bayerisches Oberstes Landesgericht 1953, 80, 83;… Horber GBO 9. Aufl. Anm. 2 D a zu § 44;… Güthe/Triebel GBO 60 Aufl. § 53 Rdn. 28, Meikel/Imhof/Riedel GBO 6. Aufl. § 53 Rdn. 58;… Hesse/Saage/Fischer GBO 3. Aufl. § 53 IV 2 b; vgl. RGZ 89, 152, 159; die vom Berufungsgericht angeführten Fundstellen - RGZ 101, 231, 234; Palandt - ergeben nichts anderes). - BGH, 20.03.1953 - V ZR 123/51
Rechtsmittel
Unter Hinweis auf RGZ 101, 231 führt das Berufungsgericht aus, dass die Klägerin bei dieser Sachlage die Beklagte nicht nur auf Bewilligung der Grundbuchberichtigung in Anspruch nehmen, sondern auch die Zustimmung zur Löschung der Hypothek fordern könne. - BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59
Rechtsmittel
Der Kläger hat nach der Sachlage auch ein rechtliches Interesse, den Untergang der durch S. Vollstreckungsmaßnahmen getilgten Teilforderung alsbald festgestellt zu wissen (§ 256 ZPO), und er kann zugleich gemäß § 894 BGB die Löschung des zur Eigentümergrundschuld gewordenen Teiles der Hypothek verlangen (RGZ 91, 218, 226; 101, 231, 234). - BGH, 08.05.1962 - VI ZR 105/61
Rechtsmittel
Wollte er statt der Umschreibung eine Löschung des Rechts erreichen, so konnte er auch die Zustimmung hierzu von der Beklagten verlangen (vgl. RGZ 101, 231 [234]). - BGH, 21.04.1972 - V ZR 178/69
Vorliegen einer Fremdhypothek oder Eigentümerhypothek - Beweislast für das …
Wäre dies der Fall, so könnte der Klaganspruch begründet sein (vgl. RGZ 101, 231, 233). - BGH, 18.06.1973 - II ZR 99/70
Zustimmung zur Löschung einer Hypothek - Begründung einer …
Das Berufungsgericht hat deshalb zu Recht angenommen, daß der Kläger nach § 894 BGB die Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs (Umschreibung auf seinen Namen) oder auch unmittelbar die Einwilligung zur Löschung der Hypothek verlangen kann (RGZ 101, 231, 234).
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