Rechtsprechung
| RG, 04.02.1921 - III 288/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 253
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 27.05.1974 - VII ZB 5/74
Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung eines Urteils
Danach kann, wenn die Parteien durch Anwälte vertreten sind, ein Urteil dadurch zugestellt werden, daß eine von dem Rechtsanwalt (§ 170 Abs. 2 ZPO) beglaubigte Abschrift - wozu auch eine Fotokopie zu rechnen ist (BGHZ 36, 62; Stein/Jonas, Anm. II, 2 zu § 170) - übergeben wird, die auf Grund einer vollständigen Ausfertigung des Urteils unter Weglassung von Tatbestand und Entscheidungsgründe ausgefertigt ist (siehe BGH LM Nr. 37 zu § 233; RGZ 101, 253). - BGH, 07.11.1962 - VIII ZR 32/62 Dieser Grundsatz ist seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 101, 253 in der Rechtsprechung und im Schrifttum nicht bestritten (…siehe Baumbach-Lauterbach ZPO 26. Aufl. § 317 Anm. 2).
Im Gegenteil hat der Senat sogar ausdrücklich auf RGZ 101, 253 verwiesen.
- BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52
Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender …
Im Zivilprozeß pflegen sich die Parteien in aller Regel einen vollständigen Abdruck des Urteils zu beschaffen, ohne eine Zustellung auf Betreiben des Prozeßgegners abzuwarten; darauf hat das Reichsgericht schon in RGZ 101, 253 ff. hingewiesen.
- BGH, 29.09.1959 - VIII ZB 5/59
Rechtsmittel
So hat das Reichsgericht auch in RGZ 101, 253, 254 unter Verweisung auf die Entscheidung RGZ 82, 422, 425 erklärt, die vom Gerichtsschreiber erteilte Ausfertigung stelle das zuzustellende Schriftstück dar, und gerade durch die Übergabe einer beglaubigten Abschrift dieses Schriftstücks vollziehe sich, wo es nicht der Übergabe der Ausfertigung selbst bedürfe, die Zustellung. - BGH, 18.12.1975 - VII ZB 16/75
Einlegung der Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …
Die Klägerin durfte die Ausfertigung des vollständigen Urteils in der Abschrift selbst abkürzen (RGZ 101, 253; BGH LM ZPO § 233 Nr. 37; Senatsbeschluß vom 27. Mai 1974 - VII ZB 5/74;… Stein/Jonas, 19. Aufl., § 170 ZPO Anm. II 2 mit N 5). - BGH, 27.06.1968 - VII ZR 152/66
Herstellung einer abgekürzten beglaubigten Abschrift der Urteilsausfertigung von …
Entgegen der von der Revision vertretenen Ansicht ist es nicht zu beanstanden, wenn die abgekürzte beglaubigte Abschrift der Urteilsausfertigung von der Partei an Hand einer vom Gericht erteilten vollständigen Ausfertigung hergestellt und zur Zustellung verwandt wird (RGZ 101, 253; BGH LM § 233 ZPO Nr. 37 - Anh. - und § 317 ZPO Nr. 8). - BGH, 11.06.1953 - IV ZB 37/53
Rechtsmittel
Hierbei ist es zulässig, daß eine beglaubigte Abschrift zugestellt wird, die auf Grund einer vollständigen Ausfertigung des Urteils unter Weglassung von Tatbestand und Entscheidungsgründen angefertigt ist (vgl. § 317 Abs. 2 Satz 3 ZPO und RGZ 101, 253).
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