Rechtsprechung
| RG, 17.01.1921 - IV 402/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eigentumsübergang; Haftung des Fremdbesitzers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 307
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.10.1959 - VII ZR 197/58
Feldbahnlokomotiven - §§ 678, 687 Abs. 1 BGB; § 823 BGB, § 852 BGB <Fassung …
In derartigen Fällen, in denen der berechtigte Fremdbesitzer das ihm zustehende Besitzrecht überschreitet (sog. Exzess des Fremdbesitzers), hat die Rechtsprechung die Haftung des Besitzers regelmäßig dem § 823 BGB entnommen (u.a. RGZ 101, 307; 157, 132, 135; BGH JZ 1951, 716 und LM § 985 Nr. 8).Das besagt zwar nicht, daß sich die gesetzliche Regelung nur auf ihn bezieht; vielmehr haftet unter Umständen auch der dem Eigentümer gegenüber nichtberechtigte Fremdbesitzer nach den §§ 987 ff BGB (RGZ 101, 307, 310).
- BGH, 08.11.1951 - 4 StR 853/51
Rechtsmittel
Händigt der Auftraggeber dem Beauftragten Geld aus damit er es zu einem bestimmten Zwecke verwende, so ist es im wesentlichen Tatfrage, ob der Auftraggeber den Willen hatte, dem Beauftragten Eigentum an dem Gelde zu verschaffen (RGZ 101, 307, 308). - BGH, 22.04.1955 - V ZR 23/54
Rechtsmittel
Sie verweist aber auf den vom Reichsgericht a.a.O. S. 353 gemachten Vorbehalt für eine Überschreitung des Besitzrechtes durch den Fremdbesitzer und die Anerkennung der bisherigen Rechtsprechung zu dieser Frage in dem angeführten Beschluss des Grossen Senats für Zivilsachen (RGZ 101, 307; 106, 149; vgl. dazu noch RGZ 157, 135).
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