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Rechtsprechung
   RG, 04.02.1921 - II 301/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,301
RG, 04.02.1921 - II 301/20 (https://dejure.org/1921,301)
RG, Entscheidung vom 04.02.1921 - II 301/20 (https://dejure.org/1921,301)
RG, Entscheidung vom 04. Februar 1921 - II 301/20 (https://dejure.org/1921,301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vinkulationsgeschäft; Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 101, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73

    Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis

    Die hiervon abweichende Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. etwa RGZ 44, 136, 143; 87, 36, 41 ff; 98, 64, 65; 101, 320, 322; RG JW 1909, 274 Nr. 7), auf die sich zum Teil auch das Berufungsgericht beruft, ist durch die Fortbildung des bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriffs überholt (so auch Heimann-Trosien in RGRK (12.) Anm. 76 zu § 812 BGB).
  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 114/57

    Rechtsmittel

    Der Empfänger ist zur Bezahlung der Nachnahme und der sonst auf dem Gut ruhenden Kosten verpflichtet, wenn es ihm erkennbar unter der Bedingung, daß er diese Kosten zahlt, zur Auslieferung angeboten wird (RGZ 54, 213, 217; 88, 69, 71; 101, 320 f).
  • BGH, 07.12.1959 - II ZR 36/58

    Rechtsmittel

    So ist beispielsweise der Empfänger von Frachtgut zur Bezahlung der Nachnahme und der sonst auf dem Gut ruhenden Kosten verpflichtet, wenn es ihm erkennbar unter der Bedingung, daß er diese Kosten bezahlt, zur Auslieferung angeboten wird und er das Gut annimmt (vgl. das obengenannte Urteil des Senats vom 29. Juni 1959 und RGZ 54, 213, 217; 88, 69, 71; 101, 320).
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