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Rechtsprechung
   RG, 08.03.1921 - VII 330/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,160
RG, 08.03.1921 - VII 330/20 (https://dejure.org/1921,160)
RG, Entscheidung vom 08.03.1921 - VII 330/20 (https://dejure.org/1921,160)
RG, Entscheidung vom 08. März 1921 - VII 330/20 (https://dejure.org/1921,160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Stellvertretung im Wissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 101, 402
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger …

    Zur Begründung seiner Entscheidung beruft sich der IX. Zivilsenat auf den allgemeinen Rechtsgedanken, daß derjenige, der sich bei der Erledigung bestimmter Angelegenheiten eines Vertreters bedient, die in diesem Rahmen vom Vertreter erlangte Kenntnis als eigene gelten lassen muß, sich also nicht auf eigene Unkenntnis berufen kann (vgl. BGHZ 83, 293, 296 [BGH 25.03.1982 - VII ZR 60/81]; auch schon BGHZ 41, 17, 21 [BGH 15.01.1964 - VIII ZR 236/62]; RGZ 101, 402/403).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 277/87

    Aufklärungs- und Warnpflichten einer Bank bei Wissensvorsprung über Risiken eines …

    Zur Begründung seiner Entscheidung beruft sich der IX. Zivilsenat auf den allgemeinen Rechtsgedanken, daß derjenige, der sich bei der Erledigung bestimmter Angelegenheiten eines Vertreters bedient, die in diesem Rahmen vom Vertreter erlangte Kenntnis als eigene gelten lassen muß, sich also nicht auf eigene Unkenntnis berufen kann (vgl. BGHZ 83, 293, 296 [BGH 25.03.1982 - VII ZR 60/81]; auch schon BGHZ 41, 17, 21 [BGH 15.01.1964 - VIII ZR 236/62]; RGZ 101, 402/403).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des …

    Indessen habe das Reichsgericht (RGZ 58, 342; 101, 402; RG in JW 1938, 381) mit Zustimmung der herrschenden Lehre den § 166 Abs. 1 BGB auf den Wissensvertreter für analog anwendbar erklärt mit der Folge, daß das Kennen und Kennenmüssen des Wissensvertreters dem Vertretenen zuzurechnen seien.
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 118/67

    Haftung des Geschädigten für das Wissen Dritter

    So hat auch das Reichsgericht (RGZ 101, 402, 403) dahin entschieden, daß der verantwortliche Leiter eines geschäftlichen Unternehmens, dessen Innenbetrieb in der Weise geregelt ist, daß Tatsachen, deren Kenntnis von Rechtserheblichkeit ist, nicht vom Leiter des Unternehmens selbst, sondern von einem bestimmten Angestellten zur Kenntnis genommen werden, sich im Verhältnis zu einem Dritten, der aus der Tatsachenkenntnis Rechte herleitet, die Kenntnis des Angestellten wie eine eigene anrechnen lassen muß.
  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 17/70

    Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Verkehrssicherheit im …

    Wissensvertreter ist, wer von dem Versicherungsnehmer in nicht ganz untergeordneter Stellung damit betraut ist, für ihn rechtserhebliche Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen (RGZ 101, 402; BGH VersR 1957, 386).
  • BGH, 26.10.1977 - I ZR 90/75

    Schadensersatz auf Grund der Übergabe gefährlicher Güter ohne besonderen Hinweis …

    Die Klägerin muß sich diese Kenntnis ihres Angestellten Sinz entsprechend § 166 BGB entgegenhalten lassen, da dieser Jedenfalls zum Wissensvertreter bestellt war (vgl. RGZ 101, 402, 403; BGH LM Nr. 35 zu § 852 BGB = NJW 1968, 988).
  • BGH, 24.01.1963 - II ZR 120/60
    Für die allein interessierende Kenntnis von einer Verletzung der Verwendungsklausel kann sich jedenfalls die Beklagte unter Berücksichtigung aller hier gegebenen Umstände gegenüber dem Kläger nicht auf ihre innere Geschäftsverteilung berufen, weil sie sonst gegen Treu und Glauben im geschäftlichen Verkehr verstoßen würde (vgl. zu der notwendigen Würdigung der jeweiligen Verhältnisse des Einzelfalls RGZ 101, 402/3; ferner Sasse, Betrieb 1957 Beilage Nr. 5, II, 4 und 5; Krebs, VersR 1962, 13).
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