Rechtsprechung
| RG, 23.09.1921 - Rep. II. 61/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Abtretbarkeit; Einwendungen des Drittschuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 385
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 26.11.1982 - V ZR 145/81
Einreden gegen abgetretene Grundschuld
Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem alten und dem neuen Grundschuldgläubiger kann der Eigentümer der Grundschuld im Falle ihrer Abtretung grundsätzlich nicht entgegenhalten (…vgl. BGH Urt. v. 30. November 1973, V ZR 48/72, NJW 1974, 195; RGZ 95, 244, 245; 102, 385, 386; Huber, Die Sicherungsgrundschuld, S. 137;… Erman/Räfle a.a.O. § 1191 Rdn. 19 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 09.07.2003 - 13 U 47/03
Zur Abtretungsfähigkeit von Teilbeträgen (einzelnen Positionen) einer …
- OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92
Grundstückseigentümer; Berechtigter; Zwangsverwaltungsverfahren; Aufhebung der …
Wenn er unter diesen Umständen an K. leistete, geschah dies auf sein Risiko (RGZ 102, 385, 387; BGH LM Nr. 7 zu § 407 BGB).
- BGH, 24.09.1975 - IV ZR 50/74
Anspruch des Versicherungsnehmers auf Umwandlung der Lebensversicherung in eine …
Es handelt sich vielmehr um eine Vollabtretung im Interesse der Klägerin, bei der es der Beklagten nicht gestattet ist, der Klägerin Einwendungen entgegenzuhalten, die sich auf Inhalt und Fortdauer der Abtretung stützen, weil es sich hierbei um Einwendungen aus der Person eines Dritten handeln würde (RGZ 102, 385, 386, 387). - OLG Nürnberg, 07.12.2020 - 8 U 2028/19
Einwendungen des Schuldners aus dem Abtretungsvertrag zwischen Zessionar und …
Zudem ist die Wirksamkeit des durch die abstrakte Verfügung herbeigeführten Forderungsübergangs von der Existenz und Wirksamkeit des Rechtsgrundgeschäfts unabhängig (sog. äußere Abstraktion; vgl. RGZ 102, 385, 386 f.;… BeckOGK/Lieder, BGB, § 398 Rn. 80 [Stand: 01.08.2020]). - BGH, 30.11.1973 - V ZR 48/72 Ebensowenig können die Kläger sich auf die Sicherungsabrede berufen, welche Eckle und der Beklagte bei der Grundschuldabtretung getroffen haben; schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen Zedent und Zessionär berühren nämlich den Eigentümer des belasteten Grundstücks als Drittschuldner" nicht, und er kann daraus keine Einwendungen gegen den Zessionär herleiten (RGZ 102, 385, 386 f; Ulrich Huber, Die Sicherungsgrundschuld, § 14 a, S. 137;… BGB RGRK 11. Aufl. § 398 Anm. 37;… Soergel/Schmidt, BGB 10. Aufl. § 398 Anm. 17).
- OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 13 U 47/03
Abtretung einzelner Positionen aus einer Schlussrechnung
- AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
Erwerb der vollen Gläubigerstellung des Zessionars hinsichtlich der Forderung bei …
Grundsätzlich hat die Beklagte als Schuldnerin keine Einwendungen aus der der Abtretung zugrundeliegenden Sicherungsabrede (RGZ 102, 385; BGH NJW 1974, 185). - BGH, 03.07.1961 - II ZR 96/59
Abtretung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückgabe eingelagerter Waren - …
Hält der Schuldner diese Willenserklärung irrtümlich nicht für eine Abtretung und leistet er an den bisherigen Gläubiger, so handelt er ebenso auf eigene Gefahr, wie wenn er eine ihm mitgeteilte Abtretung nicht für wirksam hält (RGZ 102, 385, 387). - OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85
Missbräuchliche Ausübung einer Widerspruchsmöglichkeit im …
Hierfür ist eine genaue rechtliche Würdigung nicht erforderlich, sondern es genügt die Kenntnis der tatsächlichen Umstände (RGZ 102, 385, 387;… Palandt-Heinrichs, 45. Aufl., § 406, 2, § 407, 3). - BGH, 27.02.1962 - VI ZR 260/60
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