Rechtsprechung
| RG, 07.11.1921 - Rep. II. 198/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Handelskauf; Übergabe durch Lieferschein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 151
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.06.1956 - IV ZR 24/56
Warenlager - § 929 BGB, Sicherungsübereignung, Bestimmtheitsgrundsatz
Das Reichsgericht hat demzufolge in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Begründung von Pfandrechten und auch eine Übereignung, ganz gleich, auf welche Weise sie erfolge, sich immer auf konkrete, bestimmt bezeichnete Gegenstände beziehen müsse, daß dagegen eine Übereignung von nur mengen- oder wertmäßig bezeichneten Teilen einer Sachgesamtheit unmöglich sei (RGZ 52, 385 [394]; 103, 151 [153]; 127, 337 [340]; Warn 1928 Nr. 11; 1932, Nr. 87; RG Gruch 51, 615 f [618]; 58, 1029; RG LZ 1917, 867; 1926, 485; RG SeuffArch 71 Nr. 245; RG JW 1912, 797 15 ; 1934, 222 mit zustimmender Anmerkung von Walsmann; vgl. auch Erath, ArchZivPrax 128, 344 [347]; Schirdewahn in Zeitgemäße Bankrechtsfragen S. 173; Jacusiel, Sicherungsübereignung S. 10). - BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58 In diesem Vorgang, nämlich der Beendigung des bisherigen mittelbaren Besitzes des Veräußerers und der Begründung neuen mittelbaren Besitzes für den Erwerber wird eine Übertragung des Eigentums nach § 929 BGB gesehen (RGZ 103, 151, 153; RG WarnRspr 1922 Nr. 77, 1926 Nr. 138;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 931 Nr. 1;… BGB RGRK 10. Aufl. § 929 Anm. 4 a und 6; § 931 Anm. 2).
- BGH, 17.05.1971 - VIII ZR 15/70
Kaufvertrag über Rohkakao unter Eigentumsvorbehalt - Voraussetzungen für das …
Es ist zwar richtig, daß mit der Übergabe derartiger Lieferscheine zugleich die stillschweigende Abtretung des Herausgabeanspruchs zum Zwecke der Eigentumsverschaffung verbunden sein kann (RGZ 49, 97; 103, 151; OLG Hamburg Hans Ger Ztg 1922, 233).Es entspricht jedoch nahezu einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, daß in aller Regel die bloße Übersendung des Lieferscheins den Erfordernissen des § 931 BGB nicht genügt, eine Abtretung des Herausgabeanspruchs vielmehr nur dann anzunehmen ist, wenn zusätzliche, nach außen hin deutlich in Erscheinung tretende Umstände auf einen Abtretungswillen der Parteien schließen lassen (Schlegelberger/Hefermehl § 363 Anm. 20;… Heynen a.a.O. S. 77 mit weiteren Nachweisen; RGZ 103, 151; BGH Urteil vom 4. März 1954 - IV ZR 180/53).
Ob im Einzelfall besondere Umstände für einen Abtretungswillen sprechen, obliegt dabei in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (RGZ 103, 151; RG JW 1931, 3079).
- BGH, 03.07.1961 - II ZR 96/59
Abtretung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückgabe eingelagerter Waren - …
Es hat aber unter Bezug auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 52, 385; 103, 151) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 21, 52; vgl. auch 28, 16) die Ansicht vertreten, daß diese Übertragung unwirksam sei, da die 60 t nicht ausgeschieden waren. - BFH, 06.08.1971 - III R 89/68
Streifbanddepot - Übertragung von Aktien - Wertmäßige Bezeichnung - Annahme …
Dieses sogenannte Spezialitätsprinzip ist in Rechtsprechung (vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 52 S. 385 [389] -- RGZ 52, 385 [389] --; 103, 151 [154]; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 21 S. 52 -- BGHZ 21, 52 --) und Schrifttum (…Baur, Sachenrecht, 4. Aufl., § 4 III;… Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl., § 3 II 1;… Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl., § 929 Rdnr. 3;… § 930 Rdnr. 6 ff.) anerkannt.
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