Rechtsprechung
| RG, 26.10.1921 - Rep. I. 132/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Spedition; Veröffentlichung allgemeiner Geschäftsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 84
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Rechtsmittel
Da es andererseits seines Unterwerfungswillens bedarf, kann sich sein Einverständnis nur auf solche Bedingungen beziehen, mit deren Aufstellung er billiger- und gerechterweise rechnen kann (RGZ 103, 84 [86]; RG JW 36, 2093). - BGH, 24.02.1971 - VIII ZR 22/70
Haftung für auslaufendes Öl bei Befüllung eines Heizöltanks
Diese Beurteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (RGZ 103, 84, 86; RG JW 1936, 2093; BGHZ 17, 1, 3; 20, 164; 22, 90, 97; 33, 216, 219; 38, 183, 183; 41, 151, 154; Senatsurteil vom 14. November 1964 - VIII ZR 46/63 - = LM BGB § 652 Nr. 14 = BB 1964, 1451;… und BGH Urt. vom 4. Juni 1970 - VII ZR 187/68 = NJW 1970, 1596). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2023 - 3 S 6.23
Wahl zum Abgeordnetenhaus: Neuauszählung; Einsichtnahme in Wahlunterlagen; …
Der zutreffende Hinweis, dass die Antragstellerin im Wahleinspruchsverfahren nicht zum Kreis der Einspruchsberechtigten gegen eine rechnerisch unrichtige Feststellung des Wahlergebnisses ( § 40 Abs. 2 Nr. 2 VerfGHG ) oder eine fehlerhafte Gültig- oder Ungültigerklärung von Stimmen ( § 40 Abs. 2 Nr. 3 VerfGHG ) gehört, weil sie keine Einzelbewerberin im Sinne des § 40 Abs. 3 Nr. 3 VerfGHG ist, sondern auf einem Wahlkreisvorschlag ihrer Partei kandidiert hat (vgl. VerfGH Berlin…, Urteil vom 21. März 2003 - 175/01 - juris Rn. 9; Beschluss vom 16. November 2022 - 132/21 - juris Rn. 8), ändert nichts daran, dass sie Zugang zur Wahlprüfung vor dem Verfassungsgericht hat, weil sie als Wahlkreisbewerberin ihren Einspruch darauf stützen kann, dass sie zu Unrecht nicht berufen worden sei ( § 40 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3 Nr. 1 VerfGHG ; vgl. dazu VerfGH Berlin…, Urteil vom 21. März 2003 - 175/01 - juris Rn. 10).
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