Rechtsprechung
| RG, 23.02.1922 - III 375/21 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Miete; zur Anwendung des § 566 BGB
Verfahrensgang
- RG, 23.02.1922 - III 375/21
- RG, 28.02.1922 - III 375/21
Papierfundstellen
- RGZ 104, 131
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Rechtsprechung
| RG, 28.02.1922 - III 375/21 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 23.02.1922 - III 375/21
- RG, 28.02.1922 - III 375/21
Papierfundstellen
- RGZ 104, 131
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 173/61
Vertragsschluß bei Übersendung des Mietvertrages - Einwand der …
Deshalb ist auch ein Erwerber nicht an einen seinen Veräußerer unbedingt bindenden Vorvertrag auf Abschluß eines langfristigen Mietvertrages (RGZ 86, 30, 32; BGH Urteil vom 7. Oktober 1953 VI ZR 20/53 - LM BGB § 566 Nr. 1) und auch nicht an eine vom ursprünglichen Vermieter zugleich mit einem Mietvertrag getroffene Abrede schriftlicher Beurkundung vor Nachholung dieser Beurkundung gebunden (RGZ 104, 131, 132), mag auch der ursprüngliche Vermieter arglistig seine entsprechenden Zusagen nicht eingehalten haben.
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