Rechtsprechung
| RG, 27.01.1922 - VII 481/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Positive Vertragsverletzung beim Werkvertrage; Ermächtigungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 15
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94
Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger
Der Beschluß, mit dem der Titelgläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO ermächtigt wird, eine dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung auf dessen Kosten vornehmen zu lassen, hindert den Schuldner grundsätzlich nicht daran, die Erfüllungshandlung noch selbst vorzunehmen (RGZ 104, 15, 16 f;… BGH, Urt. v. 8. Oktober 1992 - VII ZR 272/90, NJW 1993, 1394, 1395 unter 3 b aa).a) Der Ermächtigungsbeschluß aus § 887 ZPO hat als Akt der Zwangsvollstreckung die Aufgabe, den durch Urteil festgestellten Anspruch des Gläubigers zu verwirklichen, läßt aber bis zur Erfüllung die Verbindlichkeit des Schuldners unverändert fortbestehen (RGZ 104, 15, 16).
- BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52
Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag
In der Rechtsprechung und in der Rechtslehre wird gerade auch für Werkverträge, zu denen der Chartervertrag als Raumfrachtvertrag gehört (Wüstendorfer a.a.O. S 229 einhellig die Möglichkeit positiver Vertragsverletzungen bejaht RGZ 104, 15 f; 152, 119 ff;… WarnRspr 1918 Nr. 137 S RGRKomm 10. Aufl. BGB § 642 Anm. 1 und 2;… Staudinger-Nipperdey 10. Aufl BGB § 642 I 2 a. Anm. 2;… Soergel 8. Aufl BGB § 642 Bem 4; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht 1950 § 152 III 2 S 614; Esser, Schuldrecht 1949 S 300). - OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 21 U 133/18
Mängelbeseitigung nicht angenommen: Keine Erfüllung eingetreten!
Rn. 84 Selbst wenn - wie der Kläger meint - die Erbringung der Leistung durch ihn infolge des Ermächtigungsbeschlusses zur Selbstvornahme vom 10.02.2016 nach § 887 ZPO unter Bezug auf die Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RG, Urteil vom 27. Januar 1922 - VII 481/21 -, RGZ 104, 15-18 - zit. nach juris; BGH…, Urteil vom 22. Juni 1995 - IX ZR 100/94 -, Rn. 8, juris) nicht generell unzulässig wäre, womit der Senat sich bereits mit Beschluss vom 03.06.2016 (I-21 W 19/16) in der Beschwerde des Klägers gegen den Ermächtigungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 10.02.2016 dahingehend auseinander gesetzt hat, dass es eben kein generelles "Recht auf Erfüllung" gegen den Willen des Gläubigers gibt (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. September 1988 - 17 W 35/88 -, juris = NJW-RR 1989, 59), so war doch unter den konkreten Umständen die Beklagte jedenfalls berechtigt, die behauptete Erfüllung wegen ernstlicher Zweifel am Erfüllungswillen und an der Erfüllungsfähigkeit des Klägers zurückzuweisen.Eine solche berechtigte Ablehnung führt nicht zum Annahmeverzug (RG, Urteil vom 27. Januar 1922 - VII 481/21 -, RGZ 104, 15-18 - zit. nach juris; BGH…, Urteil vom 22. Juni 1995 - IX ZR 100/94 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf Beschluss vom 22.09.1981 - 21 W 42/81 - juris).
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