Rechtsprechung
| RG, 18.03.1922 - I 205/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Landgemeinde; Haftung des Gemeindevorstehers; "Kennenmüssen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 191
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99
Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters
Selbst wenn die Kläger Einsicht in die maßgeblichen Vorschriften der Gemeindeordnung genommen hätten, wozu sie aber keinen Anlaß hatten (vgl. RGZ 104, 191, 194 f), hätten sie sich wegen der im Einzelfall schwierigen Abgrenzung, ob ein Geschäft laufender Verwaltung vorliege, im Anwendungsbereich des § 179 BGB, also im Verhältnis zu dem Vertreter, darauf verlassen dürfen, daß der Beklagte die Grenzen seiner Vertretungsbefugnis beachtete (vgl. Senatsurteile BGHZ 92, 164, 175; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - WM 2001, 147, 149 im Zusammenhang mit hoheitlicher Tätigkeit des Vertretungsorgans).Der Gemeindevorsteher hatte einen Kaufvertrag geschlossen, der für die Gemeinde - wie das Reichsgericht befand - wegen Formmangels unwirksam war (RGZ 104, 191, 192 f); insoweit war § 88 Abs. 4 Nr. 7 Abs. 2 der Preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 nicht beachtet, wonach "Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche die Gemeinde gegen Dritte verbinden sollen, ... unter Anführung des betreffenden Gemeindebeschlusses und der dazu etwa erforderlichen Genehmigung oder Entschließung der zuständigen Aufsichtsbehörde im Namen der Gemeinde von dem Gemeindevorsteher und einem der Schöffen unterschrieben und mit dem Gemeindesiegel versehen sein" mußten.
- BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91
Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe …
Eine fahrlässige Unkenntnis kann auch dann zu bejahen sein, wenn die Umstände des einzelnen Falles den Vertragspartner veranlassen mußten, sich danach zu erkundigen, ob die ihm übermittelte Willenserklärung auf einer Täuschung beruht oder nicht (vgl. RGZ 104, 191 (194); BGH, NJW 1990, 387 = LM § 179 BGB Nr. 18 = WM 1989, 1848 (1849)). - BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65
Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit
Vielmehr sind die Rechtsgeschäfte des Nachlaßpflegers, der gesetzlicher Vertreter der Erben ist (RGZ 76, 125; 104, 191, 193), nach außen im gleichen Umfang wie die jedes anderen Pflegers wirksam (Planck III 5 c ∂vor § 1942;… RGRK BGB 11. Aufl. § 1960 Anm. 28).
- BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89
Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß …
Eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt liegt aber nur vor, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat (RGZ 104, 191, 194). - BGH, 29.01.1963 - VI ZR 119/62
Haftung des wegen der Nichtigkeit eines Gesetzes vollmachtlosen Vertreters
Zwar hat das Reichsgericht Ansprüche aus § 179 BGB auch dann gewahrt, wenn das Rechtsgeschäft wegen bestimmter gesetzlicher Beschränkungen der Vollmacht eines gesetzlichen Vertreters nicht zustande gekommen ist (RGZ 104, 191). - VG Berlin, 21.05.2025 - 38 K 96.25
Asylrecht (Georgien): Situation für LSBTIQ-Personen
Zu einer Beurteilung durch Oberverwaltungsgerichte in einem Berufungsverfahren kam es trotz zugelassener Berufungen (siehe unter anderem Sächs. OVG, Beschluss vom 15. März 2024 - 2 A 415/22.A -, juris; OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 6. Januar 2022 - OVG 12 N 190/21 -, - OVG 12 N 192/21 -, - OVG 12 N 205/21 -, - OVG 12 N 221/21 -, - OVG 12 N 239/21 - [Berufungsverfahren u.a. unter dem Aktenzeichen OVG 12 B 6/22]) nicht, weil die Beklagte in allen Berufungsverfahren auf Grund nicht näher benannter Umstände des Einzelfalles die klagenden Personen klaglos stellte. - VG Berlin, 21.05.2025 - 38 K 259.23
Verfolgungssituation von LSBTIQ-Personen (Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und …
Zu einer Beurteilung durch Oberverwaltungsgerichte in einem Berufungsverfahren kam es trotz zugelassener Berufungen (siehe unter anderem Sächs. OVG, Beschluss vom 15. März 2024 - 2 A 415/22.A -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. Januar 2022 - OVG 12 N 190/21 -, - OVG 12 N 192/21 -, - OVG 12 N 205/21 -, - OVG 12 N 221/21 -, - OVG 12 N 239/21 - [Berufungsverfahren u.a. unter dem Aktenzeichen OVG 12 B 6/22]) nicht, weil die Beklagte in allen Berufungsverfahren auf Grund nicht näher benannter Umstände des Einzelfalles die klagenden Personen klaglos stellte. - OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
Anfechtung eines Bürgschaftsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den …
Solche Überprüfungspflichten bestehen aber nur dann, wenn die Umstände des einzelnen Falles den Vertragspartner veranlassen mussten, sich danach zu erkundigen, ob die ihm übermittelte Willenserklärung auf einer Täuschung beruht oder nicht (vgl. RGZ 104, 191; BGH NJW 1990, 387; NJW-RR 1992, 1005), wenn - mit anderen Worten - also genügend konkrete tatsächliche Anhaltspunkte gegeben sind, die Zweifel wecken, ob eine Willenserklärung einwandfrei zustande gekommen ist. - OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 3 O 340/23 86) RG, Urt. v. 18.03.1922 - I 205/21 - RGZ 104, 191, 194; BGH, Urt. v. 09.04.1992 - IX ZR 145/91 Rn. 10; Rehberg in: BeckOGK-BGB, Stand 01.09.2024, § 123 Rn. 49.
- VG Freiburg, 27.01.2021 - A 5 K 3795/18 Sie reiste am 04.09.2016 gemeinsam mit ihrer Tochter, der Klägerin im Verfahren A 5 K 205/21, und ihrem Sohn, dem Kläger im Verfahren A 5 K 4052/18 , mit einem Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland ein, wo sie am 09.03.2018 ihre Anerkennung als Asylberechtigte beantragten.
- VG München, 31.03.2022 - M 2 E 22.30761
Auslieferung während Asylverfahren
- BGH, 08.05.1967 - III ZR 57/65
Anspruch aus einem Darlehensvertrag - Feststellung des Inhalts einer …
- BGH, 10.12.1958 - V ZR 203/57
Rechtsmittel
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