Rechtsprechung
| RG, 10.05.1922 - V 462/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorkaufsrecht; Unrichtigkeit des Grundbuchs; Gutgläubiger Erwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 316
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92
Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …
a) Das für den Erwerb einer Grunddienstbarkeit maßgebliche Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks (Senatsurt. v. 8. April 1988, V ZR 34/87, Rpfleger 1988, 353, 354; vgl. auch RGZ 104, 316/319) wies zu Unrecht das Wegerecht zu Lasten des Grundstücks Flst. - OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 12 U 124/21
Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher
Rn. 77 dd) Aufgrund des Erwerbs der Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 kommt es auf die Frage einer Buchersitzung gemäß § 900 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu etwa OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 30.8.1999 - 3 W 125/99, juris Rn. 16) oder eines gutgläubigen Erwerbs gemäß §§ 892 Abs. 1, 96 BGB (vgl. etwa RG Urteil vom 10.5.1922 - V 462/21, BeckRS 1922, 100257 Rn. 7 (RGZ 104, 316); Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.12.1986 - BReg … - BayObLG, 05.04.1982 - BReg. 2 Z 29/81
Zur Bezeichnung eines Vorkaufsrechts bei Miteigentümern
Das zugunsten des jeweiligen Inhabers des Miteigentumsanteils von 1/5 (der Beteiligten zu 2) eingetragene, aber - wie ausgeführt - nicht entstandene Vorkaufsrecht hätte durch den rechtsgeschäftlichen Erwerb des Beteiligten zu 3) hinsichtlich des erworbenen Anteils von 1/10 entstehen können, wenn der Beteiligte zu 3) dabei in Bezug auf die Bedeutung der Eintragung des Vorkaufsrechts als subjektiv-dingliches Recht gutgläubig gewesen wäre ( § 892 BGB ; RGZ 104, 316/318 f.). - BayObLG, 05.04.1982 - 2 BReg. Z 29/81
Eintragung von Vorkaufsrechten im Grundbuch; Eintragung der Übertragung von …
Das zugunsten des jeweiligen Inhabers des Miteigentumsanteils von 1/5 (der Beteiligten zu 2) eingetragene, aber - wie ausgeführt - nicht entstandene Vorkaufsrecht hätte durch den rechtsgeschäftlichen Erwerb des Beteiligten zu 3) hinsichtlich des erworbenen Anteils von 1/10 entstehen können, wenn der Beteiligte zu 3) dabei in Bezug auf die Bedeutung der Eintragung des Vorkaufsrechts als subjektiv-dingliches Recht gutgläubig gewesen wäre ( § 892 BGB ; RGZ 104, 316/318 f.).
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